Darmstadt – Ab dem 1. März 2017 ist der Austritt für Darmstädter Bürgerinnen und Bürger aus einer Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beim Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, im Stadthaus Grafenstraße 30, möglich. Der Antrag kann mündlich zur Niederschrift vor Ort oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.
Es wird eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro fällig.
Weitere Informationen gibt es ab dem 1. März auf der städtischen Homepage unter www.darmstadt.de unter der Rubrik Bürgerservice, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen.