Kreis Karlsruhe – In diesem Jahr finden wieder Meisterprüfungen in der Hauswirtschaft statt, wie das Landwirtschaftsamt im Landratsamt Karlsruhe mitteilt. Zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Außerdem werden Interessenten, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen können, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, zur Prüfung zugelassen. Zuständig für die Zulassungen und die Prüfungsorganisation der Meisterprüfungen in der Hauswirtschaft ist landesweit das Regierungspräsidium Tübingen.
Genaue Informationen sowie das Anmeldeformular gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen. Anmeldungen sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg bis spätestens 30. März einzureichen. Davon abweichend gilt die Frist für den Prüfungsstandort Emmendingen bis 15. Mai. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg läuft die Anmeldefrist bis 12. Juni. Die Anmeldungen nimmt das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 31, Postfach 26 66, 72016 Tübingen, entgegen.
Nähere Informationen erteilt Marlies Vogel-Schirg vom Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Karlsruhe, Telefon 0721/936 88550.