Haßloch – Der Sommertagumzug wird sich am 19.03.2017 ab 14 Uhr auf folgender Strecke als bunter Lindwurm bewegen:
Pfalzplatz – Schillerstraße – Kirchgasse – Langgasse – Krämergasse – Forstgasse – Schmähgasse – Gillergasse – Schillerstraße zurück zum Pfalzplatz
Damit der Umzug reibungslos über die Bühne gehen kann, wird entlang der Zugstrecke ab 10 Uhr bis 18 Uhr ein absolutes Halteverbot angeordnet. Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge frühzeitig in den Hof oder auf andere Stellplätze außerhalb der Zugstrecke zu stellen.
Der Pfalzplatz selbst wird ab 07:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Zu- und Abfahrt zur / von der Ludwig-Eichel Straße kann nur bis 10 Uhr erfolgen. Um die Aufstellung des Umzuges und die Krönung der Sommertagprinzessin gefahrlos durchführen zu können, gilt ab 13 Uhr für die komplette Zugstrecke ein Durchfahrtsverbot. Anwohner können dann auch nicht mehr zu oder von ihren Häusern fahren!
Zu beachten ist, dass folgende Straßen aufgrund der Vollsperrung der Zugstrecke nicht mehr befahren bzw. nur eingeschränkt benutzt werden können.
Eingebettet in der Zugstrecke sind:
Leo Loeb Straße, Burggraben, Rösselgasse, Pfarrgasse, Neugasse zwischen Gillergasse und Kaiserpfad, Marianne Wittmann Straße, Jahnplatz und Rathausplatz. Diese Straßen können während der kompletten Sperrzeit für den Umzug ab 13 Uhr nicht befahren werden.
Sackgassen sind die:
Langgasse ab Kühngasse, Parkstraße ab Heinrich Brauch Straße, Taubengasse ab Frühlingsstraße, Pfaffengasse, Weisengasse, Rennbahnstraße / Forstgasse ab Lindenstraße, Neumühlweg zum Schiltchen, Im Brühl ab Neugasse, Kirchgasse ab Schießmauer. Diese können Sie zwar bis zur Vollsperrung befahren, es bestehen aber nur eingeschränkte Wendemöglichkeiten. Um auf die Sackgasse hinzuweisen, werden Vorsperrungen aufgestellt. Zur besseren Übersicht dient beiliegender Plan. Die grüne Strecke ist die Umzugsstrecke, gelb markiert sind die betroffenen zusätzlichen Straßen.
Die Sperrungen werden nach Beendigung des Umzuges mit der anschließenden Winterverbrennung nach und nach wieder aufgehoben.
Wer am Sonntag, den 19.03.17 ab 10 Uhr im absoluten Halteverbot steht, riskiert nicht nur eine kostenpflichtige Verwarnung, sondern auch eine kostenpflichtiges Abschleppen seines Fahrzeuges. Die Anwohner und Besucher des Festes werden deshalb um Beachtung der verkehrspolizeilichen Anordnungen gebeten.