Ludwigshafen – Mit dem heute ergangenen und nur zu Formalien Stellung nehmenden Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Zweibrücken ändert sich aus Sicht der Stadt Ludwigshafen aktuell nichts an der derzeitigen Unterbringung des 13-Jährigen. Der Beschluss des OLG betrifft lediglich das vorläufige Verfahren. Die Stadt Ludwigshafen muss nunmehr auf die anstehende Entscheidung im Hauptsacheverfahren – wiederum durch das Familiengericht Ludwigshafen – warten.
Wie berichtet, befindet sich der 13-jährige Junge seit 3. März 2017 nicht mehr in der Wohnung seiner Familie, sondern an einem sicheren Ort außerhalb von Ludwigshafen. Dort ist eine intensive pädagogische Betreuung gewährleistet. Gemeinsam mit der Familie sowie allen zuständigen Fachämtern und Sicherheitsbehörden von Stadt und Land wurde diese Übergangslösung einer sicheren Unterbringung außerhalb von Ludwigshafen gefunden, die dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis sowohl der Öffentlichkeit als auch des Kindes und der Familie Rechnung trägt. Alle Fachbehörden arbeiten nach wie vor gemeinsam an einer tragfähigen und nachhaltigen Lösung.