Ludwigshafen: Die Polizei-News

Ludwigshafen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Versuchter Wohnungseinbruch

Ludwigshafen (ots) – In der Zeit von Donnerstag, 6:30 Uhr, bis Freitag, 15:15 Uhr, versuchte ein bislang unbekannter Täter eine Hauseingangstür in der Drachenfelsstraße in Ludwigshafen aufzuhebeln. Das Vorhaben misslang, führte jedoch zu einem Schaden an der Hauseingangstür von mehreren hundert Euro. Mit dem Geschädigten wurden Maßnahmen zur Einbruchssicherung erörtert.

Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 unter 0621/963-2122 oder piludwigshafen1@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Unfallflüchtiger kehrt an Unfallstelle zurück

Ludwigshafen (ots) – Am Freitag gegen 9 Uhr kam es in der Hornstraße zu einem Unfall, bei dem ein Lkw-Fahrer beim Ausparken einen Begrenzungspfosten touchierte und diesen dabei mitsamt der Bodenplatte aus der Straße drückte. Der 41-jährige Fahrer konnte noch durch einen Zeugen ermittelt und verständigt werden. Der Mann erschien daraufhin wieder an der Unfallstelle und ermöglichte so die Personalienfeststellung und die damit verbundene Schadensregulierung. Die genaue Schadenshöhe steht noch nicht genau fest, dürfte sich aber auf mehrere hundert Euro belaufen.

Ruhestörung endet im Polizeigewahrsam

Ludwigshafen (ots) – Am Samstag, 11.03.2017 gegen 02:00 Uhr, wurde der Polizei eine Ruhestörung in der Karlsbader Straße in Ludwigshafen gemeldet. Vor Ort stellte die Polizeistreife den alkoholisierten 31-jährigen Verantwortlichen fest, der aus unbekannten Gründen in seiner eigenen Wohnung dermaßen laut schrie und tobte, dass Anwohner die Polizei verständigten. Der Mann wurde von den Beamten versucht zu beruhigen und er wurde aufgefordert sich leise zu verhalten. Allerdings zeigte sich der Mann überhaupt nicht einsichtig, sondern schrie weiter lautstark rum. Selbst als ihm danach die Ingewahrsamnahme angedroht wurde, änderte er sein Verhalten nicht. Da er weiter beharrlich und ohne Rücksicht auf die Nachbarn die Nachtruhe störte, musste er letztendlich in Polizeigewahrsam genommen.