Kaiserslautern – Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur auf dem Arbeitsmarkt sondern auch auf dem Ausbildungsmarkt von Bedeutung.
Obwohl die „Teilzeitberufsausbildung“ bereits seit 2005 im Berufsbildungsgesetz verankert ist, ist die Möglichkeit, dass junge Menschen, die eigene Kinder betreuen oder nahe Angehörige pflegen, trotz ihrer zeitlichen Einschränkungen, einen Berufsabschluss erreichen können, vielen unbekannt.
Von diesem Weg der Qualifizierung können nicht nur die Auszubildenden sondern auch die Unternehmen profitieren.
So können zum einen Auszubildende, die während einer Vollzeitausbildung schwanger werden, nach der Geburt des Kindes die Ausbildung in Teilzeit fortführen. Bereits geleistete Investitionen in die Ausbildung gehen dem Unternehmen dann nicht verloren. Zum anderen wird ein Unternehmen, welches Auszubildenden diesen familienfreundlichen Weg zu einem beruflichen Abschluss bietet, neben einem Imagegewinn und einer positiven Außenwirkung auch meist mit motivierten Auszubildende belohnt, die durch ihre Erziehungs- oder Pflegeaufgaben über ein größeres Maß an Organisations- und Verantwortungsbewusstsein verfügen.
Unter welchen Voraussetzungen eine Berufsausbildung in Teilzeit möglich ist, wie dieses Ausbildungsmodell in der Praxis funktionieren kann, welche Herausforderungen es gibt und wie man diesen erfolgreich begegnen kann, beantworten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit und der Jobcenter am 28. März 2017 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 0631 3641526.
Infomaterial kann außerdem per E-Mail angefordert werden.