Bad Dürkheim – Die dritte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV durchläuft zurzeit das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Hieran beteiligt wird auch der Landkreis Bad Dürkheim. Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld hat in einem Brief an das rheinland-pfälzische Innenministerium den aktuellen Entwurf begrüßt. Windkraft im gesamten Naturpark Pfälzerwald wird darin ausgeschlossen.
Im bisherigen LEP IV war der Pfälzerwald nicht explizit von der Nutzung durch Windkraft ausgenommen. Hierin hieß es, dass zwei Prozent des Landesfläche, auch zwei Prozent der Waldfläche, für Windenergie genutzt werden solle – der Naturpark war nicht als Ausschlusskriterium genannt. Die Kreisverwaltung vertrat jedoch schon vor Jahren die Auffassung, dass die Landesverordnung über den „Naturpark Pfälzerwald“ als deutscher Teil des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen vom 22. Januar 2007 die vorrangige Norm gegenüber dem LEP IV ist. Denn Windkraftanlagen sind nicht mit dem hier beschriebenen Schutzzweck des Naturparks vereinbar. Auch könnte die Anerkennung als Biosphärenreservat durch Windkraftanlagen gefährdet sein. „Als einzigartiges Rückzugsgebiet für Freizeit, Erholung und Tourismus mit besonderem Stellenwert in der Metropolregion Rhein-Neckar würde der Pfälzerwald mit Windkraftanlagen an Bedeutung verlieren“, sagt Ihlenfeld. „Die einzigartige Kultur- und Naturlandschaft muss geschützt werden – wie es auch die Landesverordnung für den Naturpark vorsieht. Die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen läuft diesem Schutzzwecke zuwider“.
Nun hat das Land nachgebessert und den Pfälzerwald, sowohl im bewaldeten als auch im unbewaldeten Teil, als Ausschlusskriterium für Windkraft in die dritte Teilfortschreibung aufgenommen.
„Als untere Landesplanungsbehörde und untere Naturschutzbehörde begrüßt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim diesen Ausschluss. Sie sieht ihre in der Vergangenheit eingenommene Position bestätigt, dass die Windenergienutzung mit dem Schutz der regionalen Freitraumstrukturen und der natürlichen Lebensgrundlagen im Biosphärenreservat nicht vereinbar ist“, schreibt Ihlenfeld in seinem Brief. Weiter drückt er die Hoffnung aus, dass sich durch die Änderung des LEP IV die Diskussion um die Windenergienutzung versachlichen wird und auf die Bereiche konzentriert, die konfliktärmer und „im Sinne der Energiewende besser geeignet sind als die windarmen und geschützten Bereiche des Pfälzerwaldes.“
Im Kreis Bad Dürkheim kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Diskussionen, da Gemeinden Windenergieanlagen im Bereich des Naturparks Pfälzerwald planten. Als untere Landesplanungsbehörde und untere Naturschutzbehörde lehnte die Kreisverwaltung eine Ausweisung von sogenannten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in den Flächennutzungsplänen stets ab – im bewaldeten wie im unbewaldeten Teil des Naturparks.
Für die von der Neuregelung des LEP IV insbesondere betroffenen Windradplanungen auf dem Grünstadter Berg, Gemarkung Ebertsheim, sprechen darüber hinaus massive Bedenken des Vogel- und Naturschutzes. Der Kreis hat deshalb der Gemeinde Ebertsheim wiederholt vorgeschlagen an anderer Stelle ihrer Gemarkung, wo ebenfalls notwendige Abstandsflächen eingehalten werden können, Windkraftanlangen zu planen. „Leider wurden diese Möglichkeiten bisher nicht aufgegriffen“, so Landrat Ihlenfeld.