Darmstadt – Geschäfte außerhalb der Darmstädter Innenstadt können künftig vor ihrem Laden auch auf öffentlicher Fläche Waren präsentieren, ohne dafür eine Erlaubnis beantragen und Gebühren zahlen zu müssen. Eine entsprechende Änderung der Sondernutzungssatzung hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung am 15. März 2017 beschlossen. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um vor allem den inhabergeführten Einzelhandel in den Quartierszentren zu erhalten und zu stärken“, sagt Oberbürgermeister Jochen Partsch.
Die bislang gültige Sondernutzungssatzung basiert auf dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2011 sowie dem Nahversorgungskonzept von 2016 und trat am 21. Juli vergangenen Jahres in Kraft. Darin wurde die bis dato geltende Regelung aufgehoben, dass für Warenständer, Verkaufstische und ähnliche Auslagen vor dem Geschäft bis zu einer Tiefe von 60 Zentimeter ab Schaufenster keine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden muss. Seitdem sind für Nutzungen des öffentlichen Raums in dieser Form Gebühren zwischen 7,50 und 17,50 Euro pro Quadratmeter zu entrichten.
Während die Einzelhandelsstruktur im Stadtzentrum hinsichtlich der Vielfalt des Angebots und der Kundenfrequenz trotz Online-Konkurrenz und der Konkurrenz großflächiger Sortimente in Gewerbegebieten als stabil beurteilt wird, was sich etwa an geringen Leerständen zeigt, ist dies jenseits der City nicht der Fall. In den Wohnvierteln ist die Kundenfrequenz deutlich geringer; Einzelhändler geraten schneller an die Grenze eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs. Selbst kleine Eingriffe in die Kostenstruktur, die Erreichbarkeit und auch die Warenpräsentation können sich existenzgefährdend auswirken. So hat sich inzwischen auch herausgestellt, dass sich mit der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Einführung der Sondernutzungsgebühren die Bedingungen insbesondere für den inhabergeführten Einzelhandel in den Stadtvierteln tendenziell verschlechtert haben. „Die wirtschaftliche Benachteiligung der Geschäfte, die in den Wohnvierteln und somit nah bei den Bürgern und Bürgerinnen geführt werden, liegt nicht im Interesse des Magistrats“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch; „deshalb haben wir hier reagiert und eine Änderung erwirkt.“
Die „Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ wird nun dahingehend angepasst, dass außerhalb der Innenstadt Waren bis zu einer Tiefe von 60 Zentimeter ab Schaufenster erlaubnis- und gebührenfrei präsentiert werden können. In der Innenstadt selbst gilt die Erlaubnis- und Gebührenpflicht weiter. Als Innenstadt wird der Bereich zwischen Zeughausstraße, Schlossgraben, Holzstraße, Kirchstraße, Hügelstraße, Wilhelminenstraße, Elisabethenstraße, Grafenstraße und Bleichstraße definiert.