Karlsruhe – Kaum hat das Frühjahr begonnen, richten viele Eltern bereits den Blick gen Herbst und Beginn des neuen Schuljahres 2017/18, denn die Anmeldetermine zu den weiterführenden Schulen stehen demnächst an. Mit der Anmeldung ist die Entscheidung für eine Schulart verbindlich getroffen.
Für die fünften Klassen von Karlsruher Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sind vorgesehen – Dienstag, 4. April, 14 bis 17 Uhr, sowie Mittwoch, 5. April, 8 bis 12 Uhr. Bei Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren hat die Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 27. April, zu erfolgen. Zur Auswahl stehen die nachfolgend untergliedert aufgeführten Standorte.
Werkrealschulen: Gutenbergschule (Goethestraße 34, Telefon 133-4674), Oberwaldschule Aue (Grazer Straße 25, 133-4632), Pestalozzischule Durlach (Christofstraße 23, 133-4709), Werner-von-Siemens-Schule (Kurt-Schumacher-Straße 1, 133-4767).
Realschulen: Friedrich-Realschule (Pfinztalstraße 78, 133-4565), Hebel-Realschule (Moltkestraße 8, 133-4573), Nebenius-Realschule (Nebeniusstraße 22, 133-4581), Realschule Neureut (Unterfeldstraße 6, 978470), Realschule Rüppurr (Rosenweg 1, 133-4589), Rennbuckel-Realschule (Bonner Straße 22, 133-4596), Sophie-Scholl-Realschule (Joachim-Kurzaj-Weg 4, 133-4606), Tulla-Realschule (Forststraße 4, 133-4614).
Gemeinschaftsschulen: Anne-Frank- (Bonhoefferstraße 12, 133-4698), Augustenburg- (Augustenburgstraße 22 a, 463083), Drais- (Tristanstraße 1, 133-4562), Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule (Tilsiter Straße 15, 133-4656).
Mitzubringen sind das von der Grundschule ausgefüllte Formular „Anmeldung bei der weiterführenden Schule“ und ein Dokument wie Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch. Entscheidend für den Besuch der favorisierten Schule ist die verbindliche Anmeldung am entsprechenden Standort. Für den Besuch einer Gemeinschaftsschule ist ein Zweitwunsch anzugeben. Eine verbindliche Zusage seitens der Schule geht mit der Entgegennahme der Anmeldung nicht einher. So kann insbesondere die Aufnahme in eine bestimmte Schule eingeschränkt werden, wenn aufgrund zusätzlicher Eingangsklassen dauerhafte Raumlösungen nicht gewährleistet sind.
Zur Sprachregelung ist zu beachten: Alle Klassen der Jahrgangsstufe fünf sowohl auf Real- als auch Gemeinschaftsschulen beginnen mit Englisch als Fremdsprache. Ein Brückenkurs in Französisch wird jeweils angeboten. Falls eine Teilnahme erwünscht ist, sollte dies bei der Anmeldung mit angegeben werden. Gleiches gilt für die Auswahl Normal- oder Ganztagszug an der Nebenius-Realschule.
Anmeldungen zum künftigen Besuch eines Karlsruher Gymnasiums können am Dienstag, 4. April, von 8 bis 18 sowie am Mittwoch, 5. April, zwischen 8 und 12 Uhr vorgenommen werden – an folgenden Standorten: Bismarck- (Bismarckstraße 8, 133-4502), Fichte- (Sophienstraße 12 – 16, 133-4506), Goethe-Gymnasium (Renckstraße 2, 133-4512), Gymnasium Neureut (Unterfeldstraße 6, 978370), Helmholtz- (Kaiserallee 6, 133-4518), Humboldt- (Wilhelm-Hausenstein-Allee 22, 133-4524), Kant- (Englerstraße 10, 133-4529), Lessing- (Sophienstraße 147, 133-4536), Markgrafen- (Gymnasiumstraße 3, 133-4542), Max-Planck- (Krokusweg 49, 133-4550), Otto-Hahn-Gymnasium (Im Eichbäumle 1, 133-4556).
Neben Geburtsurkunde oder Familienstammbuch (nur zur Vorlage) mitzubringen ist das Blatt 4 „Anmeldung bei der weiterführenden Schule“ des Durchschreibsatzes für das Übergangsverfahren für die Orientierungsstufe. Auch hier bedeutet die Entgegennahme der Anmeldung keine verbindliche Zusage seitens der Schule, und auch der Zeitpunkt des Einreichens stellt kein Kriterium dar. Grundsätzlich sind bei der Anmeldung am Wunschgymnasium zwei alternative Gymnasien mit anzugeben. Entscheidend bleibt die Aufnahme an einer wohnortnahen Schule. Auch bei der Einzelfall- und Zumutbarkeitsprüfung, die in jedem Fall ansteht, wenn Engpässe einzelner Schulen die Annahmekapazität begrenzen. Geschwisterkinder und andere Faktoren, die jede einzelne Schule festsetzt, spielen bei der Entscheidung letztlich eine Rolle.