Kreis Germersheim: Sperrmüll erst am Vortag bereitstellen

Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim möchte noch einmal die Regelungen der Sperrmüllabfuhr in Erinnerung rufen. So weist die Abfallwirtschaft des Landkreises darauf hin, dass Sperrmüll erst am Vortag des Abholtermins bereitgestellt werden darf.

Diese in der Satzung verankerte Regelung ist erforderlich, da Sperrmüll aufgrund seines Umfangs, je nach den örtlichen Gegebenheiten, in ganz erheblichem Maße Fahrzeuge und Fußgänger behindern kann. Die Bürger sind gehalten, diese Beeinträchtigung auf ein Minimum zu reduzieren.

Ein weiterer Nachteil des zu frühen Bereitstellens von Sperrmüll ist: Je länger die Abfälle am Straßenrand liegen, desto höher ist die Gefahr, dass der Abfall durchwühlt und auf Gehweg und Straße zerstreut wird.

Die vier Sperrmüll-Fraktionen Möbelholz, Elektrogeräte, Metall und Rest-Sperrmüll werden von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt. Deshalb muss der Sperrmüll auch getrennt bereitgestellt werden, um eine reibungslose Abfuhr zu gewährleisten. Auch darauf sollte man achten: Nur außerhalb des Grundstücks bereitgestellter Sperrmüll kann mitgenommen werden. Abfälle in Einfahrten oder Eingangsbereichen müssen aus rechtlichen Gründen stehenbleiben.

Grundsätzlich hat jeder Haushalt zwei Sperrmülltermine im Jahr. Einen festen Termin, der im Abfallkalender vermerkt ist, und ein weiterer flexibler Termin, genannt „Sperrmüll auf Abruf“, der in Abstimmung mit der Entsorgerfirma SUEZ (Tel. 07272/7005-46) telefonisch vereinbart werden kann. Eine Ausnahme: in der gesamten Verbandsgemeinde Rülzheim sowie der Ortsgemeinde Jockgrim wird 2017 der Sperrmüll ausschließlich auf Abruf abgeholt.

Alle Informationen können auch auf der Homepage der Abfallwirtschaft nachgelesen werden unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft.