Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
(Bobenheim-Roxheim) – Ladeklappe verloren und keine erforderliche Fahrerlaubnis
Bobenheim-Roxheim (ots) – Bei der Aufnahme eines Verkehrsunfalls am 22.03.2017, gegen 11:40 Uhr, in Bobenheim-Roxheim im Bereich der Kreisverkehrsanlage der K1, bei welchem aufgrund mangelnder Sicherung sich die Ladeklappe eines Klein-LKW löste und einen entkommenden PKW beschädigte, konnte der aus Frankenthal stammenden Verursacher lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse „B“ vorweisen, welche grds. für das Führen des von ihm gefahrenen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7 Tonnen nicht ausreicht. Die Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden aufgenommen, da zumindest die Klasse „C1“ erforderlich gewesen wäre.
(Lambsheim) – Anzeige wegen Beleidigung
Lambsheim (ots) – Im Zusammenhang mit familiären Streitigkeiten mussten Polizeibeamte der Dienststelle in Maxdorf am 22.03.17, gegen 11.30 Uhr, in Lambsheim einschreiten. Ein 28-jähriger Mann, der offensichtlich mit den Maßnahmen der Polizei nicht einverstanden war, beleidigte die Polizeibeamten. Neben den Anzeigen im Zusammenhang mit dem Ausgangssachverhalt erwartet den 28-Jährigen nun auch noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung.
(Bobenheim-Roxheim) – Verdächtige Personen und Fahrzeug
Bobenheim-Roxheim (ots) – Am 22.03.2017, gegen 14:45 Uhr, beobachtete eine Anwohnerin aus der Leipziger Straße von Bobenheim-Roxheim, dass aus einem weißen Kastenwagen, welche vor ihrer Haustür hielt, zwei männliche Personen mit Handwerkskoffern ausstiegen und bei ihr geklingelt hätten. Da ihr das verdächtig vorkam, öffnete die Mitteilerin nicht die Tür und verständigte die Polizei. Was die beiden Männer letztlich in Bobenheim-Roxheim zu schaffen hatten, konnte allerdings nicht geklärt werden, da sie im Rahmen der Nachschau durch eine Polizeistreife nicht mehr festgestellt werden konnten.
Lassen Sie auch unter Vorhalt von vermeintlichen Notlagen keine unbekannten Personen in Ihr Haus. Rufen Sie in jedem Fall sofort die Polizei, wenn Ihnen das Verhalten seltsam erscheint.
Bedenken Sie, dass Tricktäter erfinderisch und schauspielerisch begabt sind. Sie reagieren schnell und denken sich immer neue Taktiken aus, um ihr Ziel zu erreichen – nämlich Ihre Wertgegenstände.
Nähere Informationen zum Thema sowie die Tricks der Täter erfahren sie unter www.polizei-beratung.de.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
(Beindersheim) – Einbruch in Vereinsheim
Beindersheim (ots) – Im Zeitraum vom 21.03.2017, 16:30 Uhr, bis 22.03.2017, 13:00 Uhr, brachen bislang unbekannte Täter in ein Vereinsheim in der Fohlenweide von Beindersheim ein. Entwendet wurde nach derzeitigem Ermittlungsstand nichts. Es entstand ein Sachschaden von ca. 800,- EUR.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Anrufe von falschen Polizeibeamten
Schifferstadt / Neuhofen Im Laufe des Mittwochs haben Bürger Anrufe von vermeintlichen Polizeibeamten bekommen, die angeblich in Strafverfahren ermitteln und dafür die Hilfe der Angerufenen benötigen würden. So haben die falschen Polizeibeamten in einem Fall gefragt, ob der Angerufene alleine wohnt und Wertgegenstände zu Hause aufbewahren würde. Besonders hinterlistig ist, dass auf den Telefondisplays häufig eine Telefonnummer mit der Endung -110 oder sogar nur die 110 angezeigt wird. Die Betrüger wollen dadurch vortäuschen von einer Polizeidienststelle anzurufen. Die Anrufe dienen in der Regel lediglich dazu herauszufinden, ob sich ein Einbruch bei den Angerufenen lohnen würde. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die echten Beamten nie von der 110 aus anrufen. Das ist aus technischen Gründen auch gar nicht möglich. In den Fällen, in denen Zweifel an der Echtheit des Anrufs bestehen, rät die Polizei, sich den Namen und die Dienststelle den Anrufers nennen zu lassen und dann zurückzurufen.