Mosbach – Bereits zum wiederholten Male wurden im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention Alkoholtestkäufe durchgeführt. In Begleitung von Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Heilbronn waren jugendliche Testkäufer des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs, um zu prüfen, ob im Kreis beim Verkauf von alkoholischen Getränken das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.
Aufgesucht wurden diesmal 37 Verkaufsstellen im Kreisgebiet, darunter 29 Supermärkte und Discounter, sieben Tankstellen und eine Getränkehandlung. Das Ergebnis fiel alles andere als positiv aus: 18 Verstöße mussten festgestellt werden. Die Beanstandungsquote lag damit bei fast 49 Prozent. Die Verantwortlichen der Kommunalen Kriminalprävention, die die Testkäufe initiiert haben, zeigten sich enttäuscht: „Im Vergleich zum Vorjahr, in welchem die Beanstandungsquote bei rund 21 Prozent lag, ist das ein erschreckendes Ergebnis. Wir sehen deshalb hier weiteren Handlungsbedarf.“
Die meisten Verkäuferinnen und Verkäufer machten zum ersten Mal die Erfahrung eines Testkaufs und waren sichtlich überrascht. Bei nahezu jedem Zweiten folgte der Überraschung bald die Ernüchterung: Das Verkaufspersonal, das sich falsch verhalten hat, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Auffallend war, dass sich im nördlichen Kreisgebiet nicht einmal die Hälfte des zu beanstandenden Verkaufspersonals den Ausweis der Jugendlichen vorzeigen ließ, sondern den Alkohol ohne notwendige Kontrolle aushändigte. Im südlichen Kreisgebiet hingegen lief der Verkauf zu Beginn ordnungsgemäß und der Pass wurde verlangt. Allerdings errechnete das Verkaufspersonal das Alter in vielen Fällen falsch und händigte den Alkohol bereitwillig aus. Ein Grund für dieses Verhalten sehen die Verantwortlichen bei Polizei und Landratsamt im Zeitdruck, dem das Personal an den Kassen ausgesetzt ist. Die Verkäuferinnen und Verkäufer wurden deshalb nochmals eindringlich darum gebeten, sich für die Passkontrolle die nötige Zeit zu nehmen und vor allem auf die vorhandenen Hilfsmittel wie die Displayanzeige an der Kasse oder die Alterskontrollscheibe der Kommunalen Kriminalprävention zurückzugreifen, die eine korrekte und schnelle Altersberechnung erleichtern.
Auch an die Marktleitung der Verkaufsstellen möchte die Kommunale Kriminalprävention eindringlich appellieren: „Bitte nehmen Sie das Thema ernst und weisen Sie Ihr Verkaufspersonal nochmals in die richtige Handlungsweise ein.“ Weitere Testkäufe sind in jedem Fall geplant.