Darmstadt: Während der Brut- und Setzzeit gehören Hunde an die Leine

Symbolbild, Tiere, Hund, Gassi gehen © Reinhard Schnell

Darmstadt – In Naturschutzgebieten sind Hundebesitzer verpflichtet, Hunde angeleint zu führen. Doch auch außerhalb solcher Gebiete kann es geboten sein, Hunde an die Leine zu nehmen – und zwar in der sogenannten Brut- und Setzzeit. Darauf macht jetzt Barbara Akdeniz, Sozial- und Umweltdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, aufmerksam. In Darmstadt gibt es zusätzlich noch ein besonderes Gebiet, in dem ganzjährig Leinenpflicht besteht: das Vogelschutzgebiet August-Euler-Flugplatz.

Umweltdezernentin Barbara Akdeniz bittet alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, ihre Hunde in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni jenseits geschlossener Ortslagen anzuleinen – insbesondere in Landschaftsschutzgebieten wie etwa den Eberstädter Streuobstwiesen. „Der Schutz der Tierwelt hat in dieser Zeit oberste Priorität“, betont Akdeniz. Ab März brüten Vögel und Federwild wie  Ente, Fasan und Rebhuhn. Auch Rehe, Hasen und andere Kleintiere ziehen in dieser Zeit ihre Jungen auf. Dabei vollzieht sich das Ausbrüten und Setzen sehr oft unter Hecken und Büschen entlang von Wegrändern und Gräben, vor allem aber auf Wiesen und Äckern. Während der Brut- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses, sind Vögel und andere wildlebende Tiere besonders störempfindlich, benötigen Schutz – vor allem aber Ruhe.

Umweltdezernentin Barbara Akdeniz weist daher darauf hin, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit –  insbesondere vom 1. März bis 30. Juni – an der Leine geführt werden sollten.  „Ein freilaufender Hund kann großen Schaden anrichten, wenn sein Jagdtrieb erwacht und die Kommandos der Besitzer und Besitzerinnen unbeachtet bleiben. Hunde können zu einer Bedrohung für Tiere werden, indem sie Wegränder absuchen oder in Fruchtäckern frei herumlaufen“, erklärt Stadträtin Akdeniz.  In Naturschutzgebieten sind zudem Hunde generell an der Leine zu führen. Die Missachtung des Leinenzwangs in Naturschutzgebieten wird mit einem Verwarnungsgeld gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz geahndet.

Die Umweltdezernentin appelliert daher an die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter: „Der Schutz freilebender Tiere in den Frühjahrsmonaten hat oberste Priorität, auch um die Artenvielfalt zu erhalten.“