Darmstadt-Dieburg – Das Hessische Umweltministerium hat am Mittwoch (22.03.17) die Stallpflicht aufgehoben. Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg bleibt allerdings noch ein Restriktionsgebiet um das Naturschutzgebiet Reinheimer Teich bestehen. Hiervon betroffen sind Geflügelhalter bestimmter Gemarkungsgebiete der Städte und Gemeinden Dieburg, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Otzberg, Reinheim und Roßdorf.
Für Geflügelhaltungen innerhalb der blauen Zone bleibt die Stallpflicht noch bis mindestens 20. April bestehen.