Neustadt an der Weinstraße – Die ADD hat die vom Stadtrat am 20.12.2016 beschlossene Haushaltssatzung genehmigt. Mit den Haushaltsmitteln muss auch weiterhin äußert sparsam umgegangen werden; sie dienen grundsätzlich nur der Erfüllung unabweisbarer Aufgaben.
Investitionskredite dürfen nur für Maßnahmen aufgenommen werden, die als unabweisbar eingestuft sind. Bei den freiwilligen Ausgaben geht die ADD davon aus, dass es in den zukünftigen Jahren keine weiteren Steigerungen gibt. Freiwillige Ausgaben sind beispielsweise Zuschüsse für Schwimmbäder, Museen oder für die Sport- und Kulturförderung. Das Volumen beträgt knapp 7,5 Millionen Euro.
Zudem hat die ADD gefordert, dass das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2016 aktualisiert und fortgeschrieben wird. Es gibt zuzusagen eine Prognose, wie sich der Haushalt zukünftig entwickelt und welche Konsolidierungsmaßnahmen möglich sind.
Das Haushaltsvolumen beläuft sich auf rund 138,5 Millionen Euro Ein- und 146,4 Millionen Euro Ausgaben.