Kreis Germersheim: Die meisten Vögel dürfen wieder raus – Landrat Brechtel hebt Allgemeine Aufstallungspflicht ab Donnerstag, 30. März, auf – 1000-Meter-Sperrzone in Wörth bleibt bestehen

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Germersheim – „Für die Geflügelhalter und deren Tiere außerhalb der 1000-Meter-Zone in Wörth habe ich eine sehr gute Nachricht: Die Allgemeine Aufstallungsverfügung für den Landkreis Germersheim wird aufgehoben. Das heißt, ab morgen, Donnerstag, 30.März 2017, dürfen die Vögel wieder raus“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Das Infektionsrisiko insgesamt ist gesunken, die Restriktionen werden allerorts gelockert. Wenn uns das letzte Ergebnisse der Beprobungen im Rassegeflügelzuchtverein Wörth auch etwas enttäuscht hat, so war es nicht so erschreckend, dass wir kreisweit weiterhin so harte Maßnahmen anordnen müssen.“

Die Kreisverwaltung weist jedoch darauf hin, dass nach wie vor trotzdem die Gefahr einer erneuten Vogelgrippeinfektion besteht und daher von allen Besitzern von Geflügel ein hohes Maß an Sorgfalt und allgemeiner Hygienemaßnahmen notwendig ist.

Landrat Dr. Fritz Brechtel bedauert, dass innerhalb des 1000-Meter-Radius in Wörth die Aufstallungspflicht bestehen bleiben muss. Grund ist das aktuelle Untersuchungsergebnis der 139 Proben, die letzte Woche im Rassegeflügelzuchtverein Wörth genommen wurden: Das Landesuntersuchungsamt informierte die Kreisverwaltung darüber, dass eine einzige der 139 Proben positiv ist. „Die Probe ist aller Wahrscheinlichkeit niedrigpathogen, d.h. es ist kein hochansteckender Virus, allerdings steht das Endergebnis noch aus. Nachdem bei der vorherigen Beprobung alle Ergebnisse negativ waren, haben wir natürlich gehofft, dass jetzt endgültig Entwarnung kommt und die Vögel wieder ins Freie dürfen. Dem ist leider nicht so“, bedauert Brechtel. Die 1000-Meter-Sperrzone rund um das Gelände des Rassegeflügelzuchtvereins Wörth muss bestehen bleiben, die Tiere dürfen nicht aus ihren Ställen. Das Ergebnis bedeutet zudem, dass weiter Proben genommen werden und mindestens zweimal hintereinander alle Proben negativ sein müssen. Dieses Prozedere schreibt die Geflügelpestverordnung vor, in der alle H5-positiven Vogelgrippeviren erfasst sind, ohne deren Pathogenität gesondert zu bewerten. „Es ist ein kleiner Dämpfer. Trotzdem bin ich sehr zuversichtlich und sicher, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Immerhin ist bisher kein Tier sichtlich erkrankt, die Keulung des gesamten Bestandes des Rassegeflügelzuchtvereins konnten wir verhindern. Insbesondere sind die Mitglieder des Vereins mit dem Vorsitzenden Joachim Gottschang dabei engagierte und zuverlässige Partner. Wir müssen jetzt weiterhin gemeinsam die Situation durchstehen und dabei optimistisch bleiben“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel, der sich weiterhin um Erleichterungen für der Tiere bemühen wird.