Rhein-Pfalz-Kreis (ots) – Am 10.04.2017 führte der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit vom 15.45 Uhr- 20.45 Uhr auf der BAB 650, Gemarkung Ludwigshafen, in Fahrtrichtung Bad Dürkheim, eine Geschwindigkeitsmessung durch.
Von den 13.213 gemessenen Fahrzeugen waren 1757 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (90 km/h) zu beanstanden. Mit anderen Worten: mehr als jeder zehnte fuhr an dieser Stelle zu schnell!
Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der mit seinem BMW die zulässige Geschwindigkeit um 106 km/h überschritt! Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 190 km/h; ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von mindestens 600,- EUR, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Drei weitere PKW-Fahrer müssen mit den gleichen Sanktionen rechnen, da sie die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 70 km/h überschritten hatten. In sieben Fällen müssen die Fahrzeugführer für zwei Monate auf ihre Fahrerlaubnis verzichten und mit einem Bußgeld von mindestens 240,- EUR sowie zwei Punkten rechnen.
23-mal gibt es ein einmonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße von mindestens 160,- EUR und ebenfalls zwei Punkte in Flensburg. Gegen weitere 340 Fahrzeugführer wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet (min. 70,- EUR und ein Punkt). 1383 Verkehrsteilnehmer müssen mit einem Verwarngeld (10 – 30 EUR) rechnen.