Heppenheim: Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Aufzuchtzeit

Symbolbild, Tiere, Hund, Gassi gehen © Holger Knecht

Heppenheim – „Hund reißt Reh“, diese Meldungen aus den vergangenen Wochen machen wieder erschreckend deutlich, dass einige Hundehalter keine Rücksicht auf Wildtiere nehmen und ihre Hunde in der Brut- und Aufzuchtzeit ohne Leine laufen lassen.

Die Aussage vieler Hundehalter „Mein Hund tut so etwas nicht“ kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Hunde Tiere sind, die nicht in jeder Situation vorhersehbar und berechenbar sind. Auch wenn der Hund normalerweise auf´s Wort hört, kann er beim Kontakt mit Wild unberechenbar werden. Wenn er einmal die Fährte aufgenommen hat, ist er nur schwer wieder davon abzubringen.

Die Stadtverwaltung Heppenheim macht deshalb darauf aufmerksam, dass in der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen 01. März und 15. Juni eines jeden Jahres Anleinpflicht für Hunde im Feld und Wald besteht.

Die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer.

Die Stadtverwaltung Heppenheim ist sich mit dem Landesjagdverband Hessen, dem Hessischen Tierschutzverband und Naturschützern darin einig, dass die freilebenden Tiere besser vor wildernden Hunden geschützt werden müssen. Streunende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Fasan, Wildente und Wachtel von Ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern.

Sowohl das Hessische Naturschutzgesetz, das Hessische Jagdgesetz, als auch die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) verbieten eindeutig, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Hundehalter, deren Hund gegen dieses Verbot verstößt, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Zusätzlich wird der Hund ab diesem Zeitpunkt nach der HundeVO als gefährlich eingestuft. Dies bedeutet, dass der Hundehalter eine Erlaubnis beantragen muss, um seinen Hund auch in Zukunft noch führen zu dürfen. Inhalt des Verfahrens ist u.a. ein Wesenstest des Hundes und ein Sachkundenachweis des Halters.

Jäger sind dazu verpflichtet, das Wild vor den Nachstellungen der Hunde zu schützen. Deshalb sind sie auch berechtigt, im äußersten Fall wildernde Hunde, die beim Hetzen von Wild beobachtet werden, zu töten.

Verantwortlich dafür, dass ein Hund zum Hetzen kommt, ist regelmäßig der Hundehalter, der sein Tier nicht ausreichend beaufsichtigt oder aber seine Einwirkungsmöglichkeiten auf seinen Hund überschätzt. Daher müssen Hunde während der Brut- und Aufzuchtzeit in Feld und Wald angeleint werden.

Verbote, wie das Befahren gesperrter Wege, gelten selbstverständlich auch für Hundebesitzer. Die Verantwortlichen der Stadt bauen auf die Vernunft der Hundehalter, werden in den nächsten Wochen aber verschärfte Kontrollen durchführen.