Südhessen: Osterfeuer – Regierungspräsidium Darmstadt warnt vor dem Verbrennen von Abfällen und vor Waldbrandgefahr

Darmstadt. Osterfeuer sind in vielen Regionen Hessens fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Dabei wird jedoch häufig Abfall verbrannt, der nicht ins Feuer gehört. Aus diesem Grund weisen die Abfall-Experten vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt darauf hin, dass für die Osterfeuer ausschließlich unbehandeltes Holz, Strauch- oder Baumabschnitte sowie Reisig verwendet werden darf. Angesichts der anhaltenden Trockenheit sollten die Akteure in diesem Jahr zudem besondere Vorsicht walten lassen.

In den vergangenen Monaten ist hierzulande extrem wenig Niederschlag gefallen. Die Folge sind trockene Böden in Wald und Wiesen. In den vergangenen Tagen hat es bereits zahlreiche Brände in Südhessen gegeben. Das RP Darmstadt warnt deshalb angesichts des bevorstehenden Oster-Wochenendes vor dem unbedachten Abbrennen von Feuern. Auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind tagesaktuelle Waldbrand-Gefahren-Prognosen abrufbar. Demnach gibt es derzeit ein Nord-Süd-Gefälle und die Gefahrenwerte für Darmstadt sowie Frankfurt sind vergleichsweise hoch.

Das Brennmaterial bei den Osterfeuern sollte dennoch so trocken sein, dass es beim Verbrennen zu einer möglichst geringen Rauchentwicklung kommt. Alte Bretter oder Balken sind zudem keine pflanzlichen Abfälle und dürfen deshalb nicht mit verbrannt werden. Sie müssen stattdessen als Abfall entsorgt werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet, die den Brauch für die Veranstalter bzw. Verursacher zu einem teuren Vergnügen werden lassen können. Die entsprechenden Vorschriften zu den Brauchtumsfeuern befinden sich auf der Website des Hessischen Umweltministeriums.
Abgesehen von den Brauchtumsfeuern müssen auch rein pflanzliche Abfälle wie Ast- und Strauchschnitt umweltgerecht verwertet werden – etwa in einer Kompostierungsanlage. Gartenabfälle dürfen nur in Ausnahmefällen und nach Anzeige bei der örtlichen Kommune verbrannt werden. Für das Verbrennen selbst gelten außerdem besondere Vorschriften, etwa was die Gefahrenabwehr betrifft. Bürger, die Fragen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen haben, können sich jederzeit an die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Landkreise oder die Abfalldezernate des RP Darmstadt an den Standorten Darmstadt, Frankfurt oder Wiesbaden wenden.