Bruchsal: Aus dem Gemeinderat vom 28. März 2017

Bruchsal – Gemeinderat beschließt Vorentwurfsplanung für Erweiterung JKG.

Vorstellung Branchenbund

Der Vorsitzende des Branchenbund, Sven Wipper, informierte über aktuelle Entwicklungen des Vereins. Sehr zufrieden zeigte er sich mit den Aktionen des vergangenen Jahres. Schwerpunkte waren die beiden Verkaufs-Sonntage, die Brusl Night, mehrere Familiensonntage sowie Brusl leuchtet. Im laufenden Jahr wird an den bewährten Angeboten festgehalten. Es sind wieder zwei Verkaufs-Sonntage geplant. Der erste fand als Frühlingsfest am vergangenen Sonntag statt. Neben der Brusl Night und Brusl leuchtet wird es eine große Familienveranstaltung geben. Neu ins Programm aufgenommen wird das „Christmas Shopping“ am letzten Samstag vor Weihnachten mit Ladenöffnungszeiten bis 20 Uhr. Weitere Aktivitäten umfassen die „Was geht App“ und das Internetshoppingportal Lomeka. Der Branchenbund trägt maßgeblich zu einer Belebung der Innenstadt und zu einem funktionierenden Einzelhandel bei und wird auch im laufenden Jahr einen sechsstelligen Betrag in das Stadtmarketing investieren.

Machbarkeitsstudie Erweiterung Justus-Knecht-Gymnasium

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Machbarkeitsstudie für die Erweiterung des Justus-Knecht-Gymnasiums zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Planung der Variante 4 (Nordwest) bis zur Vorentwurfsreife weiter vertiefen zu lassen.

Im Dezember 2015 wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) festgestellt, dass das Justus-Knecht-Gymnasium langfristig eine sechszügige Schule ist. Ausgehend von dieser Feststellung wurde die Zügigkeit mit dem vorhandenen Raumbestand verglichen. Daraus ergab sich ohne Berücksichtigung der Räumlichkeiten auf dem Campus derzeit ein Fehlbestand von bis zu 1780 Quadratmeter Programmfläche, die im Zuge eines Erweiterungsbaus vom RP bezuschusst werden würde. Im Oktober 2016 hat die Schule den Mindestraumbedarf ermittelt. Dieser umfasst die derzeit auf dem Campus ausgelagerten Nutzungen zuzüglich Flächen für die im Zuge der Bildungsplanreform neu geschaffenen Fächer „IMP“ (Informatik, Mathematik, Physik) und „BNT“ (Biologie, Naturphänomene, Technik) sowie Ersatzräume für erforderliche Umnutzungen in den bisherigen Räumlichkeiten. Die ermittelte Programmfläche liegt mit ca. 1500 Quadratmeter deutlich unter der vom Regierungspräsidium festgestellten und förderbaren Obergrenze.

Um verschiedene Lösungsansätze für einen Erweiterungsbau am bisherigen Standort an der Moltkestraße aufzeigen zu können, wurde Prof. Gerd Gassmann, Freier Architekt aus Karlsruhe-Durlach mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Zwischenzeitlich wurden vier mögliche Lösungsansätze für die Erweiterung des JKG erarbeitet. Der Entwurf 4 (Turm/Würfel) wurde nun vom Gemeinderat ausgewählt, um diesen im Rahmen einer Vorentwurfsplanung weiter zu untersuchen. Die Verwaltung hatte auch die Variante 3 für die weitere Untersuchung vorgeschlagen. Da im Gemeinderat jedoch die Variante 4 mit großer Mehrheit bevorzugt wurde, wird nun ausschließlich diese weiter bearbeitet.

Mit der Machbarkeitsstudie und der nun beschlossenen Vorentwurfsplanung findet sich das Projekt Erweiterung JKG noch ganz am Anfang. Die Vorentwurfsplanung wird konkrete Vorschläge zur städtebaulichen Gesamtsituation, der innenräumlichen Anordnung der Nutzungsbereiche sowie der äußeren Gestalt und Qualität der Materialien enthalten und mit einer ersten Kostenschätzung hinterlegt. Auf dieser Grundlage wird über das weitere Verfahren zu entscheiden sein. Die zu erwartenden Gesamtkosten für die Erweiterung des Justus-Knecht-Gymnasiums können nach Vorlage der Vorentwurfsplanung grob beziffert werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei der zugrunde gelegten Programmfläche maximal 900.000 Euro.

Bahnübergangsbeseitigung WP5 in Heidelsheim

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur Beseitigung des Bahnübergangs in Heidelsheim zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen zu.

Am schienengleichen Bahnübergang in Heidelsheim (WP5) kommt es immer wieder zu längeren Schließzeiten des Bahnübergangs. In seiner derzeitigen Funktionsweise stellt der Bahnübergang somit in vielerlei Hinsicht einen untragbaren Zustand dar. Seit mehr als 40 Jahren suchen die Deutsche Bahn und die Stadt Bruchsal nach einer Möglichkeit, den schienengleichen Bahnübergang zu beseitigen.

Bereits Mitte der 1970er Jahre wurden Überlegungen angestellt, für Fußgänger eine Querung der Gleise durch den Bau einer Unterführung zu ermöglichen. Diese Idee wurde Anfang des Jahres 2000 erneut aufgegriffen. Damals war vorgesehen die Gleise im Bereich des Alten Mühlkanals mit einer Unterführung zu queren. Da der Mühlkanal abgängig ist, ist diese Variante gegenwärtig nicht mit geringem Aufwand umzusetzen, sondern hätte erhebliche Kosten zur Folge. Da eine solche Querung nicht barrierefrei ist und auch keine Lösung für den fahrenden Verkehr darstellt verfolgt die Stadtverwaltung weiterhin das Ziel, eine PkW-fähige Unterführung mit getrennt geführtem, barrierefreien Geh- und Radweg herzustellen, wie es der Gemeinderat bereits im Jahr 2014 grundsätzlich beschlossen hat. Im Zuge dieser Variante würden auch die Brücken in der Merianstraße und der Altenbergstraße erneuert werden, mit dem Ziel die Hochwasservorsorge zu verbessern.

Am 24. Februar 2015 hat der Gemeinderat auf Wunsch der DB Netz AG durch den Gemeinderat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens unter Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Im Folgenden wurde die Vorentwurfsplanung weiter ausgearbeitet und der DB Netz AG zur Abstimmung und Prüfung übergeben. Im Herbst 2016 hat die DB Netz AG Änderungen gefordert.

Die Vorplanung inklusive aktuellem Verkehrsgutachten wird nach der Fortschreibung und Überarbeitung im Hinblick auf die geforderten eisenbahnspezifischen Parameter der DB Netz AG voraussichtlich bis Ende April zur Fortführung der weiteren Planungsschritte übergeben. Die DB Netz AG wird im Anschluss daran die Erstellung der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung veranlassen, so dass über die DB Netz AG beim Eisenbahnbundesamt der Antrag auf Planfeststellung eingereicht werden kann. Von der DB Netz AG wurde der Stadt der Entwurf einer Planungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Diese wurde zwischenzeitlich durch das Bau- und Vermessungsamt überprüft und inhaltlich ergänzt, so dass aus Sicht der Verwaltung auf Grundlage dieses Entwurfs die Vereinbarung abgeschlossen werden kann. Diese soll nun verhandelt und zum Abschluss gebracht werden. In der Planungsvereinbarung wird die Kostentragung der Planungshonorare und der Eigenleistungen bis zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung geregelt. Ebenso wird die Kostentragung festgelegt, wenn die Planung abgebrochen oder die Maßnahme nicht realisiert wird. Eine Planungsvereinbarung hat für die Stadt Bruchsal den Vorteil, dass die anfallenden Planungskosten bis zum Abschluss der Kreuzungsvereinbarung nicht alleine getragen werden müssen, sondern auch die Bahn mit Planungsleistungen in Vorleistung geht. Im Zuge einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung würden die Kosten für die Beseitigung des Bahnübergangs jeweils zu einem Drittel von Bund, Bahn und Stadt getragen.

Bahnstadt Bruchsal

1. 
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einstimmig, mit der Bruchsaler Wohnungsbau GmbH (BruWo) einen Städtebaulichen Vertrag mit den nachfolgenden grundsätzlichen Konditionen abzuschließen:
a) Der Umfang des Vertragsgebiets ist in der Anlage ersichtlich (kleinere Anpassungen noch möglich)
b) Freilegung und Entsiegelung der vom Baufeld 3b betroffenen Grundstücksflächen
c) Ausheben des kompletten Auffüllmaterials bis auf den gewachsenen Grund bei anschließender Verlagerung des Auffüllmaterials innerhalb des Plangebietes „Bahnstadt Bruchsal“ sowie bei Bedarf eine fachgerechte Entsorgung des Restmaterials
d) Beauftragung der Sondierung, Bergung und Entsorgung von Kampfmitteln
e) Herstellung der Erschließungsanlagen nach den Vorgaben der Stadt
f) Die Kosten zur Durchführung der Maßnahmen zur Erschließung und Baureifmachung trägt grundsätzlich die BruWo. Für diejenigen Kosten, die der BruWo aus Angemessenheitsgründen nicht vollständig übertragen werden können, ist eine Alternativregelung dahingehend zu finden, dass die BruWo dementsprechend finanziell nicht ungerechtfertigt belastet wird.
2. Über die vorgenannten Punkte hinaus wird die Verwaltung beauftragt, alle weiteren zweckmäßigen und erforderlichen Bedingungen in den Städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
3. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zur Grundstücksveräußerung der betroffenen Grundstücke.

Fernwärmekonzept Südstadt

Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Umsetzung der Fernwärmeversorgung in der Südstadt zur Kenntnis und beschließt einstimmig im Grundsatz die Heizungsanlage der Konrad-Adenauer-Schule in das Fernwärmenetz einzubringen. Die konkrete Vereinbarung mit den Stadtwerken Bruchsal wird gesondert vorgelegt.

In Kooperation mit dem Landkreis und den Stadtwerken Bruchsal wurde 2014/15 das Quartierskonzept „Bruchsal Südstadt“ erarbeitet. Mit einem Zuschuss der KfW-Bank wurden Energie-Einsparpotentiale in der Südstadt untersucht, dargestellt und Maßnahmen aufgezeigt, mit denen die Kohlendioxidemissionen reduziert werden können.

Als besonders vielversprechend hat sich bei der Voruntersuchung der Aufbau einer Fernwärmeversorgung mit Erneuerbaren Energie vom Gewerblichen Bildungszentrum bis zur Konrad-Adenauer-Schule erwiesen. Als Investor und Betreiber würden die Stadtwerke auftreten. Das Fernwärmenetz soll überwiegend mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Konzept sieht zwei örtlich getrennte Erzeugungsanlagen an den Standorten Balthasar-Neumann-Schule und Konrad-Adenauer-Schule vor. Diese beiden Schulen sowie mehrere Gebäude im Umfeld der Schulen sollen an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Bebauungsplan Büchenau „Grausenbutz“

Der Gemeinderat beschließt das Gebiet „Grausenbutz“ in Büchenau zu entwickeln und beauftragt die Stadtverwaltung bei sechs Nein-Stimmen für das Gebiet „Grausenbutz“ ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und es mit möglichen Investoren abzustimmen sowie die erforderlichen Verfahrensschritte für einen Bebauungsplan und die Änderungen des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.

Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im unbeplanten Außenbereich für das Gebiet „Grausenbutz“, Gemarkung Büchenau die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25, Abs. 1 (1) Baugesetzbuch.
Hintergrund für diesen Aufstellungsbeschluss ist der Wunsch der Stadt, zur Sicherung der Nahversorgung des Stadtteils Büchenau einen Nahversorgungsmarkt mit einer Größe von ungefähr 800 Quadratmetern anzusiedeln.

Hochwasserrückhaltebecken Vorkaufssatzung Helmsheim

Ohne Gegenstimmen beschließt der Gemeinderat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im unbeplanten Außenbereich für das Gebiet „Hochwasserrückhaltebecken Helmsheim“, Gemarkung Helmsheim, die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25, Abs. 1 Baugesetzbuch.

Zum Hochwasserschutz im Saalbachtal beabsichtigt die Stadt Bruchsal ein Hochwasserrückhaltebecken auf der Gemarkung Helmsheim zu erstellen. Nur mit diesem Hochwasserrückhaltebecken kann, ergänzt durch lokale Maßnahmen, für Heidelsheim und die Kernstadt ein Schutz gegen ein 100-jährliches Hochwasser gewährleistet werden. Die Stadt möchte sich den Zugriff auf die betroffenen Grundstücke sichern, auf denen bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Deshalb wird für die Gewanne „Haug“, „Großes Tal“ und „Kreuzbrücke“ eine Vorkaufssatzung erlassen. Die Stadt ist bestrebt, dass auch die Nachbargemeinden Bretten und Gondelsheim für ihre betroffenen Gemarkungsflächen ebenfalls eine Vorkaufssatzung erlassen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Im Grün“

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag der Deutschen Reihenhaus AG zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabengezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch für verschiedene Grundstücke an der Straße „Im Grün“ zu.

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Im Grün“ Gemarkung Büchenau gemäß § 2 Baugesetzbuch und § 74 Landesbauordnung.

Darüber hinaus stimmt der Gemeinderat der Vorhabenbeschreibung und dem Bebauungskonzept zu und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch.

Die Deutsche Reihenhaus AG plant eine Wohnanlage mit 19 Reihenhäusern in zweigeschossiger Bauweise.

Einführung der papierlosen Ratsarbeit

Der Gemeinderat stimmt bei einer Enthaltung der Beschaffung der vorgeschlagenen Endgeräte (iPads Pro 12,9 Zoll) sowie den Regelungen und Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst zu.

Regelungen zur Verwendung von Wappen, Flagge und Logo

Der Gemeinderat beschließt ohne Gegenstimmen die als Anlage beigefügte „Richtlinie zur Verwendung des Wappens, der Flagge und des Logos der Stadt Bruchsal.“

Gründung von Tochtergesellschaften der Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft

Der Gemeinderat ermächtigt die Oberbürgermeisterin
1. In der Gesellschafterversammlung der Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft mbH folgende Gesellschaften zu gründen:
a) Bruchsaler Stadtentwicklungs- und Verwaltungs-GmbH,
b) Bruchsaler Stadtentwicklungs-GmbH & Co. KG.
Die Ermächtigung bezieht sich sowohl auf die Geschäftsanteile der Stadt Bruchsal (95 Prozent), als auch auf die Geschäftsanteile der Vereinigten Stiftungen der Stadt Bruchsal (5 Prozent).
2. Redaktionelle Anpassung und Änderungen nicht wesentlicher Art an den Gesellschaftverträgen sind ohne erneute Beschlussfassung im Gemeinderat vorzunehmen.

Sanierung Verwaltungsstelle Obergrombach

Der Gemeinderat stimmt ohne Gegenstimme der Neufassung des Architektenvertrages zu und nimmt die daraus resultierende Honorarsteigerung zur Kenntnis.