Kaiserslautern – Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat auf Vorschlag von Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers Professor Dr. Michael Hassemer zum Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (im zweiten Hauptamt) ernannt.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm am 22. Dezember 2015 durch den Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts, Willi Kestel, überreicht.
Professor Dr. Michael Hassemer ist in Saarbrücken geboren und 49 Jahre alt. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München absolvierte er auch sein Referendariat im dortigen OLG-Bezirk. Von 1996 bis 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München tätig. 1999 schloss er seine Promotion zu dem Thema „Gewerbliche Schutzrechte im Mercosur“ (der gemeinsame Wirtschaftsmarkt Südamerikas) ab. Vom Jahr 2000 an bis 2006 war Professor Dr. Hassemer wissenschaftlicher Assistent am Institut für internationales Recht an der Ludwig Maximilians Universität München, wo er im Jahr 2006 habilitiert wurde und ihm die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung erteilt wurde. Seit 2007 ist Professor Dr. Hassemer Inhaber des Lehrstuhles für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum an der Technischen Universität Kaiserslautern und seit Februar 2014 Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz.
Das Präsidium des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat den Richter dem 4. Zivilsenat zugewiesen, der unter anderem für Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten mit dem Schwerpunkt im Bereich des Gewerberechtsschutzes (z. B. betreffend Patentrechte, das Urheberrecht, das Warenzeichenrecht, das Firmen- und Namensrecht, den unlauteren Wettbewerb) zuständig ist.
Zusätzliche Information: Professoren können zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden und sind dann neben ihrem weiterhin ausgeübten Amt des Universitätsprofessors als Richter mit einem verhältnismäßig geringen Teil ihrer Arbeitskraft und ohne Dienstbezüge tätig. Mit der Berufung von Professoren in das Richterverhältnis wird das Ziel verfolgt, Spezialisten für einzelne Rechtsgebiete zu gewinnen. Gleichzeitig können sich hierdurch rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre einerseits und rechtsprechende Tätigkeit andererseits gegenseitig fördern und beeinflussen.