Landau – Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 12. September 2016 zuzulassen, wurde vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz abgelehnt.
Das Gericht hat keinen Zweifel an der Richtigkeit des Urteiles des Verwaltungsgerichtes Neustadt. Es führt in seiner Entscheidung aus, dass die Ausführungen der Gutachter zur Brandentstehung und zum Brandhergang plausibel sind.
Zum Hintergrund: Beim Weinfest in Weyher im Jahr 2012 war unter einem geparkten Fahrzeug auf einem Brachgelände ein Brand ausgebrochen, im Zuge dessen zehn weitere Fahrzeuge beschädigt wurden. Infolge der Löscharbeiten war der unbefestigte Untergrund von Kraftstoff- und Ölrückständen zu reinigen. Die Sanierungskosten von rund 87.000 Euro hierfür muss der Fahrzeughalter tragen.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nunmehr bestätigt, das einen Antrag auf Berufung abgelehnt hat. Der jahrlange Rechtsstreit um die Übernahme der Kosten ist damit zu Gunsten des Landkreises endgültig abgeschlossen.