Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Gesamt-Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.
Sanktioniert wurden damit der Einsatz von Pyrotechnik im Rahmen des DFB-Pokal Achtelfinals gegen Hannover 96 am 8. Februar 2017 und ein Feuerzeugwurf in Richtung eines Spielers beim Bundesligaspiel gegen den FC Ingolstadt 04 am 18. Februar 2017. Der Verein hatte dem Strafantrag des Kontrollausschusses im Vorfeld zugestimmt.