Kreis Mainz-Bingen – Ab Montag 4. Januar 2016 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2016 gestellt werden.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.
Nicht klassifizierte Rebsorten können im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert werden. Die Fördersätze in 2016 lauten wie folgt: Maßnahmen 31 und 41: 10.000 Euro je Hektar (Flachlagen), Maßnahmen 33 und 43: 9.000 Euro je Hektar (Extensive Anlagen), Maßnahmen 32 und 42: 19.000 Euro je Hektar (Steillagen), Maßnahmen 34 und 44: 21.000 Euro je Hektar (Steilstlagen), Maßnahme 51: 32.000 Euro je Hektar.
Mit der neuen Maßnahme 51 werden Neupflanzungen in extremen, durch Mauern abgestützten Steillagen gefördert, in denen der Einsatz selbstfahrender Maschinen nicht möglich ist.
Die Kreisverwaltungen halten die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer gibt es die Möglichkeit, einen Antrag elektronisch zu erfassen und zu übermitteln. Lediglich das hierbei automatisch erzeugte Dokument ist fristgerecht bei der zuständigen Kreisverwaltung abzugeben.
Die Antragsfrist endet am Montag 1. Februar 2016. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2016.
Für Rückfragen steht die Landwirtschaftsabteilung unter der E-Mail: abt41b@mainz-bingen.de oder Telefon 06132/69333-4121 oder 4124.