Neustadt an der Weinstraße / Lauterecken – Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Baumfällarbeiten am Glan vorläufig untersagt. Die Arbeiten wurden eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts erfolgte aufgrund eines Eilantrages des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.). Er dient der Sicherstellung der Effektivität des Rechtsschutzes bis zur Entscheidung im Eilverfahren.