Mannheim-Sandhofen. Die Vereine des Fußballkreises Mannheim haben sich mehrheitlich für die Abschaffung der C-Klassen und Aufstockung der B-Staffeln ausgesprochen.
In seiner Begrüßung ging der Kreisvorsitzende Harald Schäfer auf ein kürzlich an alle Vereine versendetes Schreiben zum Thema Gewaltvorfälle ein, auf das es sehr positive Rückmeldungen gab. Er appellierte an die Anwesenden: „Gehen Sie mit uns gemeinsam den Weg der Gewaltlosigkeit auf unseren Sportplätzen. Ich bin optimistisch dass durch Kommunikation vieles in gute Bahnen gelenkt werde kann.“
Als Tageordnungspunkte nach der Begrüßung standen die Vorstellung der möglichen neuen Spielklassenzusammensetzung und die Entscheidung darüber an. Die Notwendigkeit einer Neustrukturierung ergibt sich in erster Linie aus geringen Mannschaftszahlen in den bisher zwei C-Klassen. 19 Teams stehen hier im Gegensatz zu 32 Mannschaften in der B- und A-Klasse.
Der Fußballkreis Mannheim stellte drei Modelle mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen zur Abstimmung durch die Vereine. Die entschieden nach intensiver Diskussion mit einer Mehrheit von 73 Prozent die Abschaffung der C-Klassen und die Aufteilung der B-Klasse auf bis zu vier Staffeln mit maximal 14 Mannschaften. Das garantiert einen breiten Unterbau der A-Klassen und Flexibilität in der B-Klasse. Spätestens zur Saison 2018/19 werden also die C-Klassen automatisch zu B-Klassen. „Das ist die zukunftsfähigste Variante und die A-Klassen-Teams werden dabei nicht „bestraft“, bewertete Sven Wolf vom VfR Mannheim das Ergebnis. 81,6 Prozent der Stimmen der 54 anwesenden Vereine sprachen sich außerdem dafür aus, dass diese Regelung bereits ab der kommenden Saison greift. Die Entscheidung wird im Mai der Verbandsvorstand treffen.
Der zweite große Themenkomplex drehte sich um die Aufarbeitung der Prüfung der Kreiskasse. bfv-Präsident Ronny Zimmermann stellte detailliert die Vorgehensweise des Verbandes dar, die seit einer Anzeige von Unregelmäßigkeiten in der Kreiskasse unternommen wurde. Der bfv veranlasste unmittelbar eine Ermittlung durch interne Gremien, also den Verbandsbeauftragten, und extern durch einen neutralen Rechtsgutachter. In diesem Zuge fanden Anhörungen der beteiligten Personen sowie Prüfungen der Buchhaltungsunterlagen statt, die im Januar 2017 abgeschlossen wurden.
Als Ergebnis stand ein Geldbetrag von 3.140 Euro im Jahr 2010, der aus ordnungsgemäß kassierten Strafzahlungen in bar entstand, jedoch nicht ordnungsgemäß verbucht wurde. Eine Bevor- oder Benachteiligung der Vereine konnte daraus nicht erkannt werden. Diese Vorgehensweise wurde in den Jahren vor 2010 angewandt, wie lange zuvor konnte nicht nachvollzogen werden. Im Jahr 2011 wurde der Geldbetrag vom Fußballkreis Mannheim aufgelöst und innerhalb des Kreises für Investitionen und Spenden verwendet.
Das externe Rechtsgutachten stellte fest, dass aus diesem Sachverhalt keine steuerrechtliche Relevanz entstanden ist, da Buß- und Strafgelder keiner Besteuerung unterliegen. Damit blieb für die Ahndung des Sachverhaltes ausschließlich der sportrechtliche Rahmen.
Des Weiteren wurden bei der Anzeige Vorwürfe auf „üppige Veranstaltungen“ und „laxer Umgang mit der Spesenordnung“ erhoben. Die Prüfung ergab im ersten Fall, dass keine Mittel unsachgemäß verwendet wurden. Bezüglich der Spesenordnung wurden tatsächlich Überschreitungen festgestellt, die in ihrem Umfang und der Höhe allerdings nicht mehr nachvollzogen werden können, da eine umfangreiche Gegenüberstellung zu den ordentlich abzurechnenden Beträgen erforderlich wäre.
Als Ergebnis des Verbandsbeauftragten stand ein „nicht tolerierbarer Umgang mit Geldern der Vereine“, wie auch Zimmermann betonte. Für die damaligen Verantwortlichen besteht der Vorwurf, die Vorgehensweise mit den Buchungen und die Spesenüberschreitungen zumindest geduldet zu haben. Da beide keine Funktion mehr innehaben, konnte der bfv lediglich ein Verfahren auf Aberkennung der Ehrentitel einleiten. Sie wurden jedoch von Zimmermann zuvor persönlich informiert und gaben die Ehrenmitgliedschaft im bfv und den Titel des Ehrenkreisvorsitzenden freiwillig zurück.
Aktuelle Kreismitarbeiter hatten zumindest Kenntnis über die nicht erfassten Positionen und die Überschreitung der Spesenordnung und meldeten dies nicht dem bfv. Dem Vorschlag des Verbandsbeauftragten, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, entsprachen Präsidium und Verbandsvorstand und sprachen Verweise aus. Die Verantwortlichen des Badischen Fußballverbandes konnten sich davon überzeugen, dass fehlerhaftes Verhalten eingesehen wurde und sprechen weiterhin das Vertrauen aus.
Als Konsequenz aus dem Vorfall überarbeitet der bfv aktuell die Finanzregelungen und -zuständigkeiten umfassend, so dass künftig solche Vorgänge ausgeschlossen sind. Die Änderungen werden zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Die Vereine des Fußballkreises Mannheim bedankten sich für den offenen Umgang mit der Angelegenheit und bewerteten die Aufarbeitung als „vertrauensbildende Maßnahme“, wie Andreas Bosch, Vorstand des SV 98 Seckenheim betonte. Dementsprechend sprachen sie den noch aktiven Kreismitarbeitern mit einem großen Applaus geschlossen das Vertrauen aus.