Mörlenbach / Heppenheim – Im Januar 2017 hat das Gesundheitsamt die Meldung eines Tuberkulosefalles im Mörlenbacher Kindergarten St. Josef und eines Verdachtsfalles in der Dietrich Bonhoeffer Schule in Rimbach erreicht. Bei den betroffenen Kindern handelte es sich um Geschwister. Während das jüngere der beiden Kinder mit dem Tuberkulosevirus infiziert war, bestätigte sich der Verdacht bei dem älteren Geschwisterkind nicht. „Nachdem alle Kindergartenkinder und Schulkinder, die mit den betroffenen Kindern in Kontakt standen, im Rahmen von zwei Untersuchungsläufen getestet wurden, kann nun mitgeteilt werden, dass sich erfreulicherweise kein Kind infiziert hat. Die Untersuchungsergebnisse bei allen getesteten Kindern waren negativ“, so der abschließende Bericht der Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Sabine Güssow.
Tuberkuloseerkrankungen bei Kindern gehören glücklicherweise nicht mehr zu dem Alltagsgeschäft des Gesundheitsamtes. Konkret handelt es sich bei der nun festgestellten Erkrankung um den ersten Fall in einer Kindetageseinrichtung seit über zehn Jahren im Kreis Bergstraße.
Damit standen alle Akteure, die mit dieser Situation konfrontiert waren vor einer besonderen Herausforderung. „Ein solcher Fall ist nachvollziehbar hoch emotional und daher ist es wichtig, neben den Gesundheitsaspekten auch die Kommunikationswege bestmöglich zu gestalten“, so die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz.
Dieser Fall wurde daher auch zum Anlass genommen, interne Abläufe zu hinterfragen und Kommunikationswege besser auszugestalten. Hierbei wurden auch mögliche Hilfestellungen durch den Kreis bei Medienanfragen gegenüber Kitamitarbeitern und Eltern angesprochen.
Dazu erfolgte ein Austausch zwischen der Ersten Kreisbeigeordneten, dem Mörlenbacher Bürgermeister, der Leiterin des Gesundheitsamtes sowie der Leitung und des Elternbeirates des Kindergartens.
Das Team des Kindergartens und die Elternvertreter gaben bei dem Treffen wertvolle Anregungen, die in der internen Handlungsanweisung des Gesundheitsamtes bei TBC-Fällen Eingang finden werden.
Am Ende des Gesprächs dankte Stolz allen Beteiligten für den offenen und vertrauensvollen Austausch.
Information zur Ansteckung von Tuberkulose:
Die Ansteckung erfolgt meist durch eine Übertragung über die Luft von Mensch zu Mensch.
Über die Atemwege scheidet der an offener Lungentuberkulose Erkrankte feine Tröpfchen mit Bakterien, z.B. beim Sprechen, Singen, Niesen und insbesondere beim Husten, in die Umgebungsluft aus. Diese können dann von den Kontaktpersonen eingeatmet werden.
Die Voraussetzung für eine Übertragung besteht im Allgemeinen aus einem länger andauernden engen Kontakt von mehr als 8 bzw. 40 Stunden in geschlossenen Räumen bis zu sechs Monate vor Diagnosestellung, und ist zudem abhängig von der Menge der Bakterien in der Luft.
Besonders gefährdet sind kleine Kinder sowie Personen mit eingeschränkter Immunabwehr (z.B. HIV-Infektion, immunsuppressive Therapie, Krankheiten wie Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Alkohol- und Drogenabhängigkeit). Bei Kindern treten häufig keine Krankheitssymptome auf.
Nicht jede Form der Tuberkulose ist ansteckend.
Bei Rückfragen steht das Gesundheitsamt, Abteilung Infektions- und Umwelthygiene, Frau Petra Etzel, Telefon: 06252/ 15-5836 gerne zur Verfügung.