Bornheim / Landau – Die vor einigen Tagen in einer Bornheimer Tierarztpraxis vorgefundenen schrecklichen Zustände, die unglaublichen Umstände der Vernachlässigung von vielen Tieren und ihr Leiden hat sehr erschüttert. Die notwendigen Arbeiten der Untersuchung, der Aufklärung und der rechtlichen Wertung wurden unmittelbar und unter hohem Zeitdruck aufgenommen und durchgeführt.
Als Zwischenergebnis kann nun berichtet werden:
Die Tierärztin hat eine tierschutzrechtliche Verfügung erhalten, in der ein „Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere jeder Art gemäß Tierschutzgesetz“ ausgesprochen wird. Weiter enthält die Verfügung die Auflage, dass „sämtliche durch die Wegnahme, Unterbringung und Heilbehandlung der Tiere entstehenden Kosten“ von ihr zu tragen sind. Bei Zuwiderhandlung ist eine Zwangsgeldandrohung formuliert. Ferner ist die „sofortige Vollziehung dieser Verfügung“ angeordnet.
Ausgenommen von der Verfügung ist „die kurzfristige medizinische Betreuung von Tieren, die Ihnen im Rahmen Ihrer Berufsausübung als Tierärztin anvertraut werden“. Dieser Hinweis folgt der Tatsache, dass die Kreisverwaltung bezüglich der Berufsausübung der Tierärztin keine eigene Kompetenz hat. Für Erteilung und Entzug der Approbation ist das Landesuntersuchungsamt in Koblenz zuständig.
Die übergeordneten Behörden wurden unsererseits über die Vorgänge informiert.
Die in den letzten Tagen dezentral stattgefundenen tierärztlichen Untersuchungen ermöglichen eine allgemeine aber keine individuelle Aussage.
Nach Kenntnisnahme der Untersuchungsberichte durch die Veterinäre der Kreisverwaltung ist zu konstatieren:
Einzelne Tiere haben aufgrund mangelnder Pflege zum Teil erhebliche gesundheitliche Probleme; entsprechende Therapiemaßnahmen wurden eingeleitet. Ein Hund musste leider eingeschläfert werden; dazu liegt der detaillierte Untersuchungsbericht noch nicht vor.
Den Untersuchungsberichten ist weiter zu entnehmen, dass eine ausreichende Futter- und Wasserversorgung gewährleistet gewesen schien.
Unabhängig davon waren die Haltungsbedingungen unzumutbar.
Eine strafrechtliche Würdigung der Untersuchungsergebnisse obliegt der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Die in den Häusern der Tierärztin in Bornheim aufgefundenen vernachlässigten und verkümmerten Tiere wurden unmittelbar in mehrere Tierheime der Region gebracht und dort kompetent und zugewandt versorgt. Glücklicherweise war es möglich, die Tiere dezentral unterzubringen und zu versorgen, somit kann die hohe Belastung einzelner Einrichtungen etwas gemildert werden.
Landrätin Riedmaier hat in einem Brief an die unterstützenden Tierheime ihren großen Dank und ihren Respekt formuliert. Darin heißt es:
„Ich wende mich mit diesem Brief an Sie um Ihnen herzlich für alle Unterstützung zu danken.
Bei Ihnen konnten kurzfristig Tiere untergebracht werden und ich bin ganz sicher: sie sind damit in bester Obhut.
Diese zusätzliche Belastung, organisatorisch, arbeitsreich und insbesondere emotional ist von Außenstehenden nur ahnungsweise zu beurteilen. Ich versuche mich in Ihre Lage zu versetzen und übermittle Ihnen Respekt und besonderen Dank für diese Hilfe in einer außergewöhnlichen und dramatischen Situation.“
Die Kreisverwaltung hatte im Jahre 2009 gegen die Tierärztin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Tierschutz-Hundeverordnung eingeleitet und einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen.
Beanstandet wurde damals, dass mehrere Hunde auf zu geringer Fläche und unter unhygienischen Verhältnissen gehalten worden sind.
Bei einer Nachkontrolle durch das Veterinäramt wurden keine Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen mehr festgestellt.
Seit dieser Zeit sind bei der Kreisverwaltung bezüglich der betroffenen Tierhalterin keine Tierschutzanzeigen oder sonstigen Hinweise mehr eingegangen.