Schwetzingen: KiTa-Plätze – Vormerkungen ab dem 1. Juli online möglich

Schwetzingen – Ab dem 1. Juli 2017 gibt es auf der Internetseite der Stadt Schwetzingen eine zentrale KiTa-Vormerkung, mit Hilfe derer Schwetzinger Eltern ihr Kind für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte online vormerken können. Das neue Verfahren stellt eine große Serviceverbesserung für Eltern mit Kindern im Krippen- und Kindergartenalter da. Sie sparen Zeit und Wege und können ihren Betreuungsbedarf bequem online von zu Hause aus an die Stadt melden. Durch das zentrale Vormerksystem ist es außerdem möglich, die Platzvergabe besser zu steuern, Transparenz zu schaffen, Mehrfachanmeldungen zu verhindern und eine stichhaltigere Bedarfsplanung durch die Stadt Schwetzingen vorzunehmen. Das zentrale Vormerkverfahren wird von den Kindertagesstätten und der Stadt gemeinsam getragen.

Das zentrale Vormerkverfahren ersetzt das blaue Anmeldeformular
Aufgrund der Einführung des Systems zum 1.7.2017 sind ab sofort keine blauen Anmeldeformulare mehr erforderlich. Alle wichtigen Informationen werden online über das zentrale Vormerkverfahren abgefragt und erforderliche Nachweise können dort direkt als Anlage hochgeladen und der Vormerkung beigefügt werden.

Neu ist, dass das Kindergartenjahr zukünftig in zwei Halbjahre aufgeteilt wird, für die in einem jeweils 6-monatigen Zeitraum im Vorfeld Vormerkungen vorgenommen werden können. Somit besteht bei Zuzügen oder sonstigen eintretenden familiären Veränderungen die Möglichkeit der Aufnahme auch noch innerhalb eines bestehenden Kindergartenjahres.

Wie funktioniert die Online-Vormerkung?

Die Eltern sollten sich im Vorfeld online unter www.schwetzingen.de über das Betreuungsangebot der Kindertagesstätten informieren. Danach sollten ein persönliches Gespräch mit der Kita-Leitung und/oder ein Besuch der Einrichtung stattfinden, um mehr über die pädagogischen Konzepte und die vielfältigen Betreuungsformen zu erfahren. Auch eine Betreuung in der Tagespflege (also bei einer Tagesmutter) ist denkbar und kann bei der Vormerkung entsprechend ausgewählt werden.

Sobald eine Vorauswahl getroffen wurde, können sich die Eltern im System registrieren und ihre Vormerkung vornehmen. Eine Vormerkung ist jedoch erst ab dem Tag der Geburt des Kindes möglich und frühestens 1 ½ Jahre vor dem gewünschten Aufnahmedatum. Die Vormerkungen gehen bei der zentralen Stelle im Generationenbüro ein, werden überprüft und nach der Stichtagsregelung an die angegebenen Wunscheinrichtungen zur Bearbeitung weitergeleitet.

Unverändert bleibt, dass die Einrichtungsleitungen über eine Platzvergabe entscheiden. Hier wurden im Vorfeld mit den Trägern und der Kommune gemeinsame Vergabekriterien festgelegt. Bei der Vergabe von Ganztagesplätzen sind zum Beispiel die Berufstätigkeit und der Beschäftigungsumfang der Eltern wichtige Kriterien, über die ein entsprechender Nachweis gegeben werden muss.

Aber Achtung!: Beim neuen Verfahren handelt es sich nicht um ein zentrales Anmeldeverfahren, sondern nur um ein zentrales Vormerksystem, d.h. die Eltern melden durch ihre Vormerkung ihren Betreuungsbedarf an und die verfügbaren Plätze werden nicht zentral, sondern durch die einzelnen Einrichtungsleitungen direkt vergeben.

Wer muss ab dem 1.7.2017 eine Vormerkung vornehmen?

Mit den Einrichtungsleitungen wurde vereinbart, dass alle Eltern, denen bereits eine verbindliche Zusage für eine Aufnahme erteilt wurde und deren blaues Anmeldeformular von der jeweiligen Einrichtung entgegengenommen wurde, bis zum 31.5.2017 eine schriftliche Zusage erhalten werden. Diese Eltern müssen dann keine online-Vormerkung vornehmen. Alle anderen Eltern, denen man bis jetzt noch keine Zusage geben konnte und deren Aufnahmewunsch im Kindergartenjahr 2017/18 bzw. auch im ersten Kindergartenhalbjahr 2018/19 (1.9.2018 – 28.2.2019) liegt, sollten ihre Vormerkung ab dem 1.7.2017 vornehmen. Aufgrund der Stichtagsregelung werden die Vormerkungen in der zentralen Stelle gesammelt und erst nach dem Stichtag an die Leitungen zur Bearbeitung freigegeben. Daher ist der Zeitpunkt der Vormerkung innerhalb des 6-monatigen Zeitraums nicht entscheidend für die Platzvergabe. Vielmehr entscheiden die gemeinsam festgelegten Vergabekriterien über Priorität und Platzzusage – sollten mehr Vormerkungen vorliegen, als Betreuungsplätze vorhanden sind.

Nähere Informationen zu der Stichtagsregelegung, den jeweiligen Zeiträumen der Vormerkungen sowie allgemeine Informationen zum zentralen Vormerkverfahren finden die Eltern in einem Info-Faltblatt. Dieses ist auf der Homepage der Stadt Schwetzingen unter www.schwetzingen.de im Bereich Bildung+Wissenschaft/Kinderbetreuung 0-6 Jahre abrufbar. Das Faltblatt ist auch im Generationenbüro der Stadt am Schlossplatz 4 erhältlich. Dort helfen die Mitarbeiterinnen auch bei Fragen zum Verfahren weiter.