Wiesbaden – Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat heute angekündigt, dass Bürgerinnen und Bürger, die für das Steuerjahr 2016 bis zum 31. Mai 2017 eine Steuererklärung abgeben müssen, eine Fristverlängerung bis Ende Juli 2017 erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihre Steuererklärung elektronisch und authentifiziert übermitteln.
„Wir möchten die elektronische Steuererklärung fördern, um den Bürgerinnen und Bürgern die Abgabe zu erleichtern. Auch für unsere Finanzämter bedeutet die elektronische Steuererklärung eine Erleichterung der Bearbeitung“, erklärte der Finanzminister. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen komfortablen Online-Zugang bei ihrer Registrierung im ElsterOnline-Portal und können die Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln. Im Finanzamt können die Daten der Steuererklärung problemlos weiterverarbeitet werden. „Das macht es für alle einfacher und spart Zeit“, betonte Schäfer.
Voraussetzung für die zweimonatige Fristverlängerung ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal bis zum 31. Mai 2017. Von der Fristverlängerung profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch Steuerbürger, die bereits seit einiger Zeit gesetzlich zur elektronischen Übermittlung ihrer Steuererklärung verpflichtet sind (wie beispielsweise Gewerbetreibende) können die Fristverlängerung in Anspruch nehmen.
Die hessischen Finanzämter verzichten bereits seit Anfang des Jahres darauf, dass der Steuererklärung Belege beigefügt sein müssen. Falls Belege im Einzelfall benötigt werden, fordert das Finanzamt diese bei der Bearbeitung der Steuererklärung an. „Das macht die elektronische Übermittlung der Steuererklärung noch interessanter, denn nun fällt das gleichzeitige Übersenden von Belegen auf dem Postweg weg“, so der Finanzminister abschließend.
Weitere Informationen finden Sie unter www.elsteronline.de.