Karlsruhe – Das Tierschutzgesetz stellt nicht nur Anforderungen an eine artgemäße Tierhaltung, sondern regelt auch bestimmte gewerbliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Tierzucht, Hundeausbildung oder Tierhandel. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Karlsruhe überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und informiert im Jahresbericht 2016 über seine Tätigkeiten.
Im vergangenen Jahr wurden 62 von 177 Betrieben mit einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis durch die Amtsveterinäre kontrolliert. Dabei wurde überprüft, ob die ursprünglichen Entscheidungsgrundlagen, wie z. B. die Tierart oder die Tieranzahl, aber auch die Sachkunde der betreuenden Personen weiterhin vorhanden waren. Ggf. wurde angemahnt und nachkontrolliert.
Ein weiteres Hauptaugenmerk lag bei der tierschutzrechtlichen Überwachung von Tierhaltungen. „Bei 600 Kontrollen in 285 Tierhaltungen wurden in rund 100 Fällen Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben an eine artgerechte Haltung, Pflege oder Ernährung festgestellt“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. In drei besonders schweren Verstößen wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. So in einem Fall , bei dem Ziegen nicht mit Futter und Wasser versorgt wurden und verendeten.
Bei 14 Tierhaltungen waren die vorgefundenen Mängel derart gravierend, dass tierschutzrechtliche Maßnahmen angeordnet werden mussten. In einem Fall wurde beispielsweise ein Hund, der noch kein Jahr alt war, entgegen den tierschutzrechtlichen Vorgaben in Anbindehaltung gehalten. In einem anderen Fall wurde ein Hund mit viel zu langen Krallen vorgefunden und in zwei weiteren Fällen musste das Halten und Betreuen von Hunden bzw. Katzen komplett untersagt werden. Es kommt auch immer wieder vor, dass Hunde ohne die erforderliche Erlaubnis nach Deutschland verbracht und vermittelt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeit wurde förmlich untersagt. In mehreren Fällen erfolgte keine artgerechte Versorgung mit Wasser oder Futter oder es wurde nicht oder zu wenig gemistet und eingestreut, so dass den Tieren keine Liegefläche zur Verfügung stand. Des Weiteren gab es Pferde, die in Einrichtungen mit verletzungsträchtigen Gegenständen gehalten wurden.
Neben den genannten schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wurden im vergangenen Jahr auch diverse Ordnungswidrigkeiten geahndet. Vor allem im Bereich der Tiertransporte wurden vermehrt Bußgelder aufgrund nicht ausreichender Versorgung der Tiere oder fehlender Dokumente verhängt. Ferner wurden im letzten Jahr zunehmend Angler angetroffen, die gefangene Fische unzulänglich lebend gehältert hatten, d.h. sie hatten die Fische zunächst lebend in Behältnisse aufbewahrt und dadurch den Tieren unnötige Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt.