Frankfurt am Main – In Frankfurt am Main werden derzeit 16.608 Hunde gehalten. Wie die rund 720.000 menschlichen Frankfurter müssen diese sich ebenfalls „ausweisen“ können.
Hierfür gibt es Hundesteuermarken unterschiedlicher Farbe. Die in Frankfurt bisher verwendeten dunkelblauen und dunkelroten Hundesteuermarken verlieren am 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. Im Laufe des Monats Dezember 2015 werden deshalb allen Hundehaltern die für die Jahre 2016 bis 2020 gültigen neuen Hundesteuermarken zugesandt.
Das Kassen- und Steueramt vergibt auch für die Jahre 2016 bis 2020 unterschiedlich farbige Hundesteuermarken. Eine orangefarbene Marke ist vorgesehen für alle Hunde, für deren Haltung der Steuersatz von 90 Euro für den Ersthund beziehungsweise 180 Euro für jeden weiteren Hund gilt. Alle Hunde, für deren Haltung eine erhöhte Steuer von 225 Euro beziehungsweise 900 Euro erhoben wird, sind mit einer violetten Hundesteuermarke auszustatten. Die Hundesteuermarke ist als Nachweis der steuerlichen Erfassung am Halsband des Hundes gut sichtbar anzubringen.
Neben den Hundesteuermarken gibt es bei der Hundehaltung noch einiges zu beachten. Die wichtigsten Informationen finden sich in einem Flyer, welcher mit den neuen Hundesteuermarken an die Hundehalter versandt wird. Der Flyer enthält Antworten auf zentrale Fragen zu Themen rund um den Hund, etwa die Anmeldung, Hundeauslaufflächen sowie Rechte und Pflichten von Hundehaltern.
„In unserer schönen Mainmetropole sollen sich nicht nur die Bürger wohlfühlen, sondern auch die Tiere. Daher weist die Stadt Frankfurt Freiflächen für Hunde aus, damit diese draußen laufen und spielen können. Hunde bringen viel Freude mit sich, können manchmal aber von Mitmenschen als störend empfunden werden. Einige wenige Leitlinien und Regeln helfen, das friedliche Zusammenleben von Mensch und Tier zu fördern“, sagt Stadtkämmerer Uwe Becker.