Kreis Germersheim: ISB bietet Fördermöglichkeiten für Erwerb, Neubau und Modernisierung von Wohnimmobilien

Germersheim / Mainz – Damit sich möglichst viele Menschen in Rheinland-Pfalz den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen können, bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum zur Finanzierung des Neubaus und des Erwerbs selbst genutzten Wohneigentums ein Instrument, das mit langen Laufzeiten, niedrigen Zinssätzen, geringen Eigenkapitalanforderungen und einer Tilgungsrate von 2,20 Prozent eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung zur Finanzierung der Kreditinstitute sein kann.

Finanzierung von Wohneigentum

Für die nachrangig besicherten ISB-Darlehen Wohneigentum sind Zinsfestschreibungen von zehn, fünfzehn, zwanzig oder bis zur vollständigen Rückzahlung (circa dreißig Jahre) wählbar. Die Höhe der Zinsen liegt je nach Zinsfestschreibungsdauer derzeit bei 1,50 Prozent, 1,90 Prozent, 2,10 Prozent beziehungsweise 2,35 Prozent. Das Förderangebot richtet sich an Haushalte, die Wohneigentum bilden möchten. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Beispielsweise können Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern über ein Jahresbruttoeinkommen von rund 79.000 Euro verfügen.

Niedrige Zinsen für Modernisierungsmaßnahmen

In Rheinland-Pfalz sind fast 40 Prozent der Häuser älter als 50 Jahre. Mit nachhaltigen Förderprogrammen setzt das Land über die ISB Anreize zur Modernisierung des Wohnungsbestandes. Für die Modernisierung einer selbst genutzten Immobilie kann ein ISB-Darlehen in Höhe von bis zu 60.000 Euro zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren liegt der Zinssatz aktuell bei 0,5 Prozent. 0,9 Prozent und 1,1 Prozent im Jahr beträgt der Zinssatz bei Zinsfestschreibungen von fünfzehn beziehungsweise zwanzig Jahren. Neu – seit Januar 2017 – erhalten Haushalte mit niedrigem Einkommen einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent des ISB-Darlehens – maximal 6.000 Euro. Dieser wird bei Rückzahlungsbeginn vom ISB-Darlehen abgezogen. Der Einsatz von Eigenkapital ist nicht erforderlich.

Neben Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser oder zur Wärmedämmung, für die die Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausreichen, fördert die ISB bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Modernisierungsmaßnahmen verbessern nicht nur die allgemeinen Wohnverhältnisse, erleichtern den Wohnalltag etwa im Alter und sparen Energie, sondern erhöhen zusätzlich den Gebrauchswert der Wohnung. Auch Maßnahmen zum Einbruchsschutz können mit den ISB-Darlehen gefördert werden.

Wege zur Förderung

Eigentümer benötigen zur Beantragung der Darlehen bei der ISB eine Förderbestätigung der Kreisverwaltung Germersheim, über die auch die Anträge bei der ISB gestellt werden. Alle Informationen zu den Konditionen und zur Ausgestaltung der Förderprogramme finden Interessierte auf den Internetseiten der ISB unter www.isb.rlp.de oder erhalten Auskunft bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, Tel. 07274/53290, E-Mail: h.kindler@kreis-germersheim.de.