Darmstadt – Die Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf Bundesebene bringt eine deutliche Verbesserung der Verträglichkeit des Spielbetriebes am Jonathan-Heimes-Stadion am Böllenfalltor zu den Tagzeiten. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Lärmschutzgutachten, das die Wissenschaftsstadt Darmstadt in Auftrag gegeben hatte.
Erreicht wird dies durch die geänderten Immissionsrichtwerte und den Altanlagenbonus in der neuen Verordnung. Die Stellungnahme zur schalltechnisch-städtebaulichen Untersuchung sieht jedoch keine Verbesserung in den Zeiten nach 22 Uhr. Hier bleiben die Überschreitungen weiterhin bei bis zu 5 db(A). Erzeugt wird der Lärm im Zeitraum nach 22 Uhr maßgeblich durch Fanströme und abfließenden Verkehr, sodass bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung nicht infrage kommen.
Mit dem neuen Lärmschutzgutachten besteht nun Gewissheit, dass das derzeit ruhende Bauleitplanverfahren, das die Grundlage für einen Neubau am Standort Böllenfalltor darstellt, zunächst nicht weitergeführt werden kann, da der Konflikt, hervorgerufen durch die Überschreitung der Lärmwerte nach 22 Uhr unter diesen Bedingungen derzeit nicht gelöst werden kann. Im Weiteren wird die Stadt nun prüfen, ob und in welchen Schritten die Spielstätte unter dieser Voraussetzung den Anforderungen der DFL und der Sicherheitsbehörden angepasst werden kann. Im Moment ist es so, dass ein Weiterbetrieb des Böllenfalltorstadions als Spielstätte für Profifußball ausschließlich auf der Grundlage der bestehenden Baugenehmigung erfolgen kann. Bekanntlich wird gleichfalls bis Mitte Juni die Überprüfung der Realisierungschancen der vier Alternativstandorte abgeschlossen sein und im Anschluss dann vorgestellt werden. Hinsichtlich der Lizenzierungsvorgaben durch die DFL arbeiten der SV Darmstadt 98 und die Darmstädter Sportstätten GmbH und Co. KG (DSG) sowie die Stadt an der Aufstellung eines Masterplans mit dem Ziel, die Lizenz für die Zweitligatauglichkeit des Jonathan-Heimes-Stadion am Böllenfalltor auch in diesem Jahr für die gesamte Spielzeit zu erhalten.
Nach der Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf Bundesebene Anfang des Jahres hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein externes Büro mit der Prüfung der Auswirkungen der Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf die Bauleitplanung beziehungsweise auf die Genehmigungsfähigkeit eines Stadionneubaus beauftragt.