Karlsruhe – Am 16. und 17. Mai 2017 fand die zweite bundesweite Schwerpunktprüfung im Jahr 2017 statt. Gegenstand der Prüfungen war diesmal das Gebäudereinigungsgewerbe.
Das Hauptzollamt Karlsruhe war mit 110 Beamtinnen und Beamten im Einsatz. Insgesamt wurden 180 Objekte, wie z.B. Einzelhandelsbetriebe und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, aufgesucht.
„Zweck dieser Maßnahme war unter anderem das Aufdecken von Mindestlohnverstößen, Leistungsbetrug, Scheinselbstständigkeit sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“, erläuterte Pressesprecherin Anne Deubel. „Insgesamt bedarf es in 55 Fällen der weiteren Prüfung durch die Beamten“, erklärte sie weiter.
In 24 Fällen wird hinsichtlich eines etwaigen Mindestlohnverstoßes ermittelt, in 20 Fällen wegen Zahlung zu geringer Sozialversicherungsbeiträge – in 3 davon ist eine Scheinselbstständigkeit zu vermuten und in 4 Fällen lag eine Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern ohne die notwendigen Genehmigungen vor. Zusätzlich wird in 7 Fällen im Hinblick auf den ungerechtfertigten Bezug von Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, recherchiert.