Viernheim – Letztlich geht es um Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements von Feuerwehrleuten und um Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim insgesamt. Aus diesem Grunde hat der Magistrat der Stadt Viernheim im Einvernehmen mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Mitgliedern der Einsatzabteilung rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 je nachgewiesenem Einsatztag den Aufwand der An- und Abfahrt zum / vom Feuerwehrgerätehaus eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von fünf Euro jährlich nachträglich zahlen zu wollen. Nach Auffassung von Erstem Stadtrat Jens Bolze, dem zuständigen Dezernent der Feuerwehr, geht es hierbei im Wesentlichen darum, den ehrenamtlichen Einsatz der freiwilligen Mitglieder zu unterstützen und zu fördern.
Die sogenannte Feuerwehrdienst- und Reisekosten-Aufwandsentschädigungsverordnung vom 18. Dezember 2012 sieht nur für wenige Funktionen bei der Freiwilligen Feuerwehr eine Aufwandsentschädigung vor. Davon profitieren beispielsweise der Stadtbrandinspektor, der stellvertretene Stadtbrandinspektor und einige wenige weitere Funktionsträger, jedoch nicht die ebenfalls sehr aktiven Gruppenführer und Zugführer.
„Auch die oftmals sehr aktiven Feuerwehrkameraden und –kameradinnen ohne Sonderfunktion bekommen trotz der Schwere so manchen Einsatzes keine Aufwandsentschädigung.
Dies möchten wir ändern und jedem an Einsätzen teilnehmenden Feuerwehrkameraden bzw. Feuerwehrkameradin eine dem Aufwand angemessene Entschädigung zukommen lassen“, betont Bolze, und weiter:
„Die erstmalige Zahlung soll im Jahr 2018 für Einsätze des Jahres 2017 erfolgen.
Anhand zurückliegender Einsatzzahlen kann – je nach Anzahl der Einsätze und Teilnahme der Mitglieder – mit einem Aufwand von 15.000,– bis 30.000,– € jährlich gerechnet werden. Für die erstmalige Veranschlagung im Haushaltsjahr 2018 sollte daher ein Beitrag von 30.000,– € eingeplant werden.“
Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich mit dem Vorschlag in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag beschäftigen.