Wiesbaden – Das Hessische Kultusministerium stellt den hessischen Grundschulen für das kommende Schuljahr 2017/18 den Entwurf eines Grundwortschatzes zur Verfügung. Dieser basiert auf dem bayerischen Grundwortschatz und umfasst rund 850 Wörter.
„Wir wollen die Bildungssprache Deutsch weiter stärken. Ein wesentlicher Baustein dafür ist die Herausbildung und Stärkung der Rechtschreibkompetenz unserer Kinder. Sie ist eine zentrale Aufgabe von Schule, die wir über alle Bildungsgänge und Schulformen hinweg mit großer Ernsthaftigkeit und Professionalität verfolgen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. Dafür solle sowohl im Unterricht als auch in der Lehrerfortbildung ein Schwerpunkt auf die korrekte Rechtschreibung und deren Didaktik gelegt werden. Die Einführung eines Grundwortschatzes könne dafür ein geeignetes Instrument sein. „Mit dem Grundwortschatz wollen wir die Lehrkräfte bei der Vermittlung von Rechtschreibkompetenz unterstützen und eine einheitliche Grundlage und Orientierungshilfe für Lehrkräfte sowie für Eltern und Schülerinnen und Schüler bieten.“
Zusätzliche Hilfestellung zum systematischen Aufbau von Rechtschreibkompetenzen
Was soll dieser Grundwortschatz leisten? Auch heute schon lernen die Schülerinnen und Schüler in den hessischen Grundschulen systematisch aufeinander aufbauend Rechtschreibregeln und -strategien an geeignetem Wortmaterial kennen. Diese Strategien und Regeln wenden sie anschließend im Zusammenhang mit neuen Wörtern an. Der Grundwortschatz mit seinen vorgegebenen Wörtern soll als zusätzliche Hilfestellung zum systematischen Aufbau von Rechtschreibkompetenzen von Beginn an beitragen. Zum einen wird der Grundwortschatz häufig verwendete Wörter des Sprachgebrauchs umfassen. Darüber hinaus werden ausgewählte „Modellwörter“ Eingang finden, anhand derer Rechtschreibstrategien und -regeln vermittelt werden können.
In der vergangenen Woche sind deshalb die Schulleitungen aller 1093 Schulen mit Grundstufe in Hessen angeschrieben und darüber informiert worden. In einem ersten Schritt können ca. 50 Grundschulen, die Interesse daran haben, bereits im kommenden Schuljahr mit dem Entwurf des Grundwortschatzes arbeiten, diesbezüglich Erfahrungen sammeln und entsprechende Rückmeldungen geben. Interessierte Schulen können sich innerhalb von zwei Wochen melden und werden dann auf einer Informationsveranstaltung über die Modalitäten und alle konkret damit verbundenen Aufgaben informiert.
Auf einem Weg des Austauschs mit den Lehrkräften
„Die Grundschulen haben im kommenden Schuljahr Gelegenheit, Erfahrungen mit dem Grundwortschatz zu sammeln, die Arbeit damit zu erproben und entsprechende Rückmeldungen dazu ebenso wie zu seiner Zusammenstellung zu geben“, erläuterte Kultusminister Lorz. „So begeben wir uns auf einen Weg des Austauschs mit unseren Lehrkräften. Wir geben dem Prozess Zeit und setzen auf die Expertise der Praxis vor Ort, die uns wichtige Hinweise für diese Orientierungshilfe geben wird.“ Sollte sich der Grundwortschatz als Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte beim Schriftspracherwerb und damit zur Förderung der Rechtschreibsicherheit erweisen, könnte der Grundwortschatz bereits zum Schuljahr 2018/19 allen Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.
„Wer am Leben einer auf Kommunikation ausgerichteten Gesellschaft teilhaben möchte, muss ein kompetenter Schreiber werden, der Schrift- und Schreibnormen bei der Produktion von Texten anwenden kann und in der Lage ist, eigene Texte zu überarbeiten. Rechtschreibkompetenz ist kein Selbstzweck. Sie ist aber unverzichtbar für die störungsfreie schriftsprachliche Kommunikation. Und wir als Bildungsverwaltung unterstützen die Schulen dabei, unsere Kinder auf ihrem Weg zu kompetenten Schreibern zu begleiten“, so Lorz abschließend.