Bonn – Seit Mai 2017 bietet der Zoll die sichere De-Mail als zusätzlichen Kommunikationsweg an. Die De-Mail ersetzt auf elektronischem Weg verschiedene Arten der bisherigen schriftlichen Kommunikation, vorausgesetzt die Kommunikationspartner verfügen über ein De-Mail-Konto.
Beim Zoll betreiben die Generalzolldirektion mit allen sechs Service-Centern und beiden Bundeskassen, sowie alle Hauptzollämter und Zollfahndungsämter De-Mail Adressen.
Uwe Schröder, oberster Zöllner in Deutschland, dazu: „Die De-Mail ist eine wichtige Erweiterung unserer bisherigen E-Mail-Kommunikation mit Bürgern, Unternehmern und Behörden. Sie verbindet die bekannte E-Mail-Technologie mit zeitgemäßen zusätzlichen Funktionalitäten. So können Sie mit uns immer vertraulich und nachweisbar kommunizieren.“ Einschreiben mit Rückschein sowie auch Anträge mit Unterlagen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis lassen sich problemlos elektronisch per De-Mail abbilden.
Für die Kommunikation per De-Mail ist eine eigene De-Mail-Adresse erforderlich, die man bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhält. Der Zoll nutzt den neuen Kommunikationsweg mit De-Mail sowohl für den Austausch mit Bürgern und Wirtschaftsbeteiligten als auch mit anderen Behörden und Gerichten.
Die De-Mail-Adressen des Zolls finden Sie unter den Kontaktdaten der einzelnen Dienststellen auf www.zoll.de .