Mainz – Ab 15. Juni 2017 gilt in der EU: „Roam like at home“. Das heißt: Verbraucher können dann im EU-Ausland zu Inlandspreisen telefonieren und SMS versenden. „Beim Surfen im Internet ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten“, warnt Cläre Pillath von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Den Wegfall der Roaming-Aufschläge innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen regelt eine neue EU-Verordnung. Der Grundsatz „Roam like at home“ gilt jedoch nur eingeschränkt für die Internetnutzung: Beim Surfen im Netz kann es eine Datenvolumengrenze geben, bis zu der die Datennutzung ohne Roaming-Aufschläge möglich ist. Wie hoch diese Volumengrenze ist, muss im Einzelfall geprüft werden. „Urlauber sollten deshalb vor ihrer Reise im Vertrag die genauen Konditionen nachlesen und gegebenenfalls beim Anbieter nachfragen“, empfiehlt Pillath. Auch beim Abschluss eines neuen Vertrags lohnt es sich, genau hinzuschauen – manche Anbieter haben Tarife, bei denen eine Nutzung im Ausland gänzlich ausgeschlossen ist. Telefonate außerhalb der EU fallen übrigens grundsätzlich nicht unter die neue Verordnung und bleiben weiterhin teuer.
Nicht erlaubt ist es, im EU-Ausland eine SIM-Karte mit einem besonders günstigen Tarif zu kaufen, um damit beim Telefonieren in Deutschland Geld zu sparen. Bei missbräuchlichem Verhalten können Anbieter den Nutzer warnen und dann unter Umständen doch noch Roaming-Aufschläge verlangen, so die Verbraucherzentrale.
„Der Wegfall der Roaming-Aufschläge in der EU ist trotz einiger Einschränkungen ein großer Fortschritt für Verbraucher“, so Pillath. Seit 2007 sind die Roaming-Aufschläge in der EU durch die EU-Roaming-Verordnung bereits um 90 Prozent gesunken.
Weitere Informationen zu dem Thema unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de/roaming