Stuttgart – Die Volksbank Reutlingen gab über einen Preisaushang die Einführung von Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten bekannt. Die Verbraucherzentrale hält diese Negativzinsen für rechtswidrig und hat mit einer Abmahnung rechtliche Schritte eingeleitet.
Mit der Einführung eines Negativzinses, u.a. für bestimmte Tages- und Festgeldkonten von Privatkunden, hat die Volksbank Reutlingen jüngst für Schlagzeilen gesorgt. Über den Preisaushang der Bank wurden Kunden darüber informiert, dass künftig Zinsen für ihre Geldanlage auf bestimmten Tages- oder Festgeldkonto fällig würden. Einer rechtlichen Prüfung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt die Einführung dieser Negativzinsen jedoch nicht Stand. „Nach unserer Auffassung ist ein Negativzins für derartige Vertragsmodelle für Privatkunden rechtswidrig“, erklärt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir haben daher rechtliche Schritte eingeleitet“. Die Verbraucherzentrale hat eine Abmahnung an die Volksbank geschickt und fordert sie damit auf, das rechtswidrige Verhalten einzustellen, künftig keine Negativzinsen für die betroffenen Tages- und Festgeldkonten mehr zu erheben und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Ob die Negativzinsen tatsächlich erhoben oder nur bekannt gegeben werden ist für die Bewertung und als Grundlage der Prüfung unerheblich: Durch die Ankündigung im Preisaushang sind die Negativzinsen automatisch Vertragsbestandteil bestehender und künftiger Verträge. „Für die rechtliche Bewertung zählen die Vertragsinformationen, die uns vorliegen und die Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Behauptungen der Bank, dass das in der Praxis anders gehandhabt wird, spielen keine Rolle“, so Tausch weiter.