Mainz – Die Deutsche Polizeigewerkschaft Rheinland-Pfalz nimmt Stellung zum neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG).
„Knapp dreieinhalb Jahre nach dem Vorschlag, die Polizei in Rheinland-Pfalz mit Körperkameras auszustatten, bleibt der große Wurf bei der endgültigen Einführung und Anpassung des POG aus. Die Koalition aus SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen sieht sich nicht in der Lage, den Einsatz der Body-Cam innerhalb von Wohnungen zu ermöglichen. Auch das sogenannte Pre-Recording erlaubt das novellierte POG nicht.
Neben allen Vorteilen, die die Novellierung bringt, fehlen dem DPolG-Landesvorsitzenden Benno Langenberger entscheidende Elemente.
„Wir sehen ganz klar die Notwendigkeit, dass unseren Kolleginnen und Kollegen die Body-Cam insbesondere in Wohnungen einsetzen können müssen, da dort die Gefahr, Opfer eines Angriffes zu werden besonders groß ist,“ äußert sich Langenberger unzufrieden.
Die DPolG fordert erneut, dem Grundrecht ihrer Polizei auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Leben auch in Wohnungen den Vorrang einzuräumen.
Und das fehlende Pre-Recording schwächt die Beweiskraft der Body-Cam-Aufzeichnungen erheblich. Enttäuschend sei auch, dass Verbesserungen zum Schutz des Kommunalen Vollzugsdienstes, der auch von steigender Gewalt betroffen ist, nicht vorgesehen wurden.“