Mainz – Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich Anfang Juni 2017 auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Bei extremen Unterwetterereignissen wird es zwar auch weiterhin eine Soforthilfe geben. Davon profitieren sollen aber nur die Geschädigten, deren Gebäude nicht versicherbar waren – sei es, weil kein Versicherer einen entsprechenden Vertrag abschließen wollte, sei es, weil die Versicherungsprämie unerschwinglich hoch gewesen wäre. Die Verbraucherzentrale rät Hausbesitzern deshalb dringend, sich um eine zusätzliche Absicherung ihrer Wohngebäude auch gegen Naturgefahren zu bemühen.
„Ein Großteil der Wohngebäudebesitzer in Rheinland-Pfalz würde im Fall eines Falles leer ausgehen. Nur 29 Prozent, also rund ein Viertel, der rheinland-pfälzischen Gebäudeeigentümer sind mit einer so genannten Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung abgesichert“, sagt Julia Gerhards, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Viele Verbraucher hielten ihr eigenes Haus schlicht für nicht gefährdet, so Gerhards. Eine fatale Fehleinschätzung: Gerade Starkregenereignisse können überall auftreten. Diese sind kaum vorherzusagen und anderweitige Vorkehrungen zum Schutz von Hab und Gut sind meist nicht möglich. Die entstehenden Schäden sind jedoch häufig desaströs. Wer in seiner Wohngebäudeversicherung nicht zusätzlich zum klassischen Schutz bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden noch einen Schutz bei Elementarschadensereignissen vereinbart hat, steht allein da. Die Verbraucherzentrale rät daher dringend, bestehende Verträge dahingehend zu überprüfen, ob das Elementarschadenrisiko abgesichert ist und, falls erforderlich, die entsprechende Absicherung bei der Versicherung zu beantragen.
Was dabei zu beachten ist sowie weitere Fragen zum Versicherungsschutz bei Naturgefahren beantwortet Julia Gerhards am Informationstelefon der Verbraucherzentrale „Naturgefahren erkennen – elementar versichern“. Das Telefon ist montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 28 48 868 geschaltet.