Mosbach – Das Landratsamt erhält derzeit immer wieder Hinweise auf nicht angemeldete Sammlungen von Haushaltsgegenständen, Kraftfahrzeugen und Elektrogeräten durch eine, so der Flyer, „ungarische Familie“. Da es sich hierbei um eine nicht angemeldete, vermutlich gewerbliche Sammlung von Abfällen handelt, weist das Landratsamt darauf hin, dass die Besitzer der genannten Gegenstände gegebenenfalls ordnungswidrig handeln, wenn sie diese für die Sammlung bereitstellen und damit nicht gemäß entsprechender Vorschriften entsorgen.
Grundsätzlich sind Privathaushalte verpflichtet, sowohl Beseitigungs- als auch Verwertungsabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN) zu überlassen. Ausnahmen hiervon für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen müssen genehmigt werden. Das Landratsamt ruft deshalb dazu auf, sich an genannter Sammlung wie auch generell an allen Sammlungen, bei denen der Träger nicht überprüfbar ist, nicht zu beteiligen.