Mannheim – Durch die ungewöhnlich hohen sommerlichen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit im Rhein-Neckar-Kreis und in Mannheim, ist die Waldbrandgefahr stark gestiegen. Der deutsche Wetterdienst meldet aktuell die Gefährdungsstufe 4, für große Teile auch 5.
Aufgrund der hohen Gefährdungsstufe ordnet das Forstamt hiermit die Sperrung der gekennzeichneten Feuerstellen und Grillplätze im Wald nach § 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz an. Die Sperrung wird aufrecht gehalten, solange die Gefährdungsstufe 4 oder 5 gemeldet ist. Im Ausnahmefall darf auf einer gekennzeichneten Feuerstelle oder einem Grillplatz ein Feuer angezündet oder unterhalten werden, wenn die örtliche Feuerwehr eine Brandwache stellt. Dies bedarf der Genehmigung der Forstbehörde.
Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen. Deshalb bittet man die gesamte Bevölkerung durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen.