Landau – Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt bezüglich der geplanten Ansiedlung eines großflächigen Textilfachmarkts in Rohrbach bezieht die Stadt Landau wie folgt Stellung.
Positiv ist anzumerken, dass die Dimension des Fachmarkts im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben verringert wurde. Auch die nunmehr im Raum stehenden rund 5.000 Quadratmeter Textilien, also zentrenrelevantes Sortiment, sind aus Sicht der Stadt Landau jedoch als „unangemessen“ einzustufen. Mit dieser Frage hat sich das Gericht bisher aber nicht auseinandergesetzt. Die Stadt Landau wird deswegen die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts prüfen und nach Einschätzung des Stadtvorstands aus heutiger Sicht beim Oberverwaltungsgericht eine Klärung herbeiführen.
„Dies sind wir der Landauer Innenstadt und anderen Zentren in Rheinland-Pfalz aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung schuldig“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch.