Laudenbach / Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Ein VW-Golf mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf dem Grünstreifen der Südspange in Laudenbach weckte gegen 21:45 Uhr die Aufmerksamkeit einer Streife des Polizeireviers Weinheim, weshalb die Beamten der Sache auf den Grund gehen wollten.
Neben dem Fahrzeug standen zwei Männer, zwei Frauen und zwei Kinder. Als Grund für das Abstellen des PKW gab einer der Befragten an, man wollte die Kühe auf der Weide anschauen. Nun würden sie jedoch weiterfahren. Daraufhin schickten sich alle Personen an, in den PKW einzusteigen. Die beiden Herren nahmen vorne Platz, die beiden Damen wollten hinten einsteigen, mit den Kindern auf dem Schoß. Dies wurde von den Beamten mit dem Hinweis auf die fehlenden Kindersitze untersagt. Da der Fahrer mit einem Fingerzeig angab, gleich hier um die Ecke zu wohnen und die Kindersitze holen zu wollen, fuhren er und der Beifahrer mit dem PKW davon und ließen die beiden Damen sowie die Kleinkinder zurück. Die Beamten wollten auf Nummer sicher gehen und folgten dem Fahrzeug. Die Fahrt ging aber zur Verwunderung nicht nur „um die Ecke“, sondern über mehrere Kreis- und Bundesstraßen direkt auf die Autobahn in Richtung Mannheim. An der Tank- und Rastanlage Viernheim stoppten die Beamten das Fahrzeug und fragten wohin die Fahrt denn noch gehen soll. Als Antwort erhielten sie vom Fahrer die Antwort, nach Hause, „auf die Schönau“. Die Ansage der Beamten lautete wie folgt: 1. Der Mannheimer Stadtteil Schönau liegt nicht um die Ecke von Laudenbach, 2. Anzeige wegen Mitnahme von Kindern ohne vorschriftsmäßige Sicherung folgt. 3. ebenso die Meldung an die Führerscheinstelle. Mit zwei Autos und zwei Kindersitzen ging es dann wie vereinbart zurück an den Ausgangsort.