Bad Kreuznach – Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstruktu-rierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2018 Antragszeitraum 2017: 3. Juli bis 15. August 2017
Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 können bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.
Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens.
Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturie-rung geplant ist, wenn sie im Herbst 2017 oder im Frühjahr 2018 gerodet werden sollen. Eben-falls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wieder-bepflanzung neu bestockt werden sollen sowie Flächen in Flurbereinigungsverfahren im Teil 1 zu melden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Ver-fahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch be-reits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 15. August 2017 ist nicht möglich.
Darüber hinaus können ab diesem Jahr auch die Anträge im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz [wip.lwk-rlp.de] EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. Sollten Sie noch keinen Zugang besitzen, dann über Neuregistrierung Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Zugangsdaten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Ro-dung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flä-chen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September/Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.
Die Antragsunterlagen sind bei den Kreisverwaltungen erhältlich und können auch auf Anfrage zugeschickt werden.
Telefon: 0671 803 1819 und 0671 803 1818