Speyer / Neustadt an der Weinstraße – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat zur Erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für den 01. Juli 2017 im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr das Befahren des Angelhofer Altrheins mit Kleinfahrzeugen (Booten) mit und ohne Maschinenantrieb durch Allgemeinverfügung untersagt.
Am 01. Juli 2017 finden die offiziellen Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Altkanzler Dr. Helmut Kohl statt. Nach einem Trauerakt im Europäischen Parlament in Straßburg soll der Sarg in einem Konvoi durch Kohls Heimatstadt Ludwigshafen gefahren und anschließend per Schiff u.a. über den Angelhofer Altrhein nach Speyer überführt werden.
Der Angelhofer Altrhein wird im Zuge der Naherholung und des Freizeitsports rege von Kleinfahrzeugen mit und ohne Maschinenantrieb genutzt. Der Trauerkonvoi am 01. Juli 2017 findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Da die Wasserfläche sehr beengt ist, kann es zu einer gegenseitigen Behinderung des Konvois und den auf dem Angelhofer Altrhein fahrenden Kleinfahrzeugen kommen, in deren Folge Störungen und Unfälle nicht auszuschließen sind. Die Sicherheit des Bootsverkehrs auf dem Angelhofer Altrhein ist ohne die Einschränkung des Gemeingebrauchs in diesem Zeitraum nicht gewährleistet. Die Sperrung für den Bootsverkehr ist auf den für die Vor- und Nachbereitung sowie den Transport selbst unbedingt notwendigen Zeitraum befristet.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der SGD Süd (www.sgdsued.rlp.de) veröffentlicht und liegt im Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt/Wstr. in Zimmer 129 aus.