Wiesbaden – Das Einstellungs- und Auswahlverfahren für Polizeianwärter in Hessen wird an mehreren Stellen geändert. Zudem wird das Verfahren noch einmal unabhängig untersucht werden. Das hat der Hessische Innenminister Peter Beuth heute im Innenausschuss des Hessischen Landtags erklärt. Anlass ist die Überprüfung des Auswahlverfahrens an der Hessischen Polizeiakademie (HPA) durch das Innenministerium. Sie wurde unmittelbar nach einem Vorfall in der Wiesbadener Innenstadt eingeleitet, bei dem – nach derzeitigen Erkenntnissen – ein Polizeianwärter involviert gewesen sein soll (s. Hintergrund).
„Auswahlverfahren wird reformiert“
„Ich erwarte von hessischen Beamtinnen und Beamten, dass sie objektiv, verfassungstreu und unparteiisch handeln und sich uneingeschränkt an Recht und Gesetz halten. Das gilt insbesondere für die Frauen und Männer der Polizei. Sie garantieren Sicherheit und Ordnung und genießen deshalb auch zu Recht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger“, sagte der Hessische Innenminister im Innenausschuss. Peter Beuth erläuterte, dass der 23-jährige Anwärter die Kriterien des Auswahlverfahrens nicht vollständig erfüllt habe und er deshalb auch nicht hätte eingestellt werden dürfen. „Es wurden Fehler gemacht, die wir nun mit unserem Maßnahmenkatalog abstellen werden. Wir werden das Verfahren an mehreren Stellen reformieren. Ich akzeptiere aber nicht, dass die hessische Polizei nun unter Generalverdacht gestellt wird“, so der Minister.
Folgende Maßnahmen werden angesichts der bisherigen Evaluierung umgesetzt:
- Künftig erfolgt unmittelbar vor dem konkreten Einstellungstermin eine nochmalige Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen, um Fehler bei der ersten Sichtung auszuschließen.
- Bewerber, zu denen polizeiliche Erkenntnisse vorliegen, die aber dennoch eine positive Prognose im Zuge der Einzelfallprüfung erhalten, werden im Anschluss durch die Behördenleitung der HPA sowie durch die Personalabteilung des Innenministeriums überprüft.
- Die Dokumentation polizeilicher Erkenntnisse bei Bewerbern im Auswahlprozess wird neu geregelt, um eine bessere Übersichtlichkeit von etwaigen Problemfällen zu erzielen.
- Die sogenannten „Bewerter“ an der HPA im Eignungsauswahlverfahren erhalten zusätzliche Beschulungsmaßnahmen.
- Wie polizeiliche Vorerkenntnisse im Auswahlverfahren zu gewichten sind, wird in einem neuen Kriterienkatalog standardisiert dargelegt.
- Das Einstellungsverfahren wird darüber hinaus noch einmal unabhängig bewertet.
- Bis zum Abschluss der Überprüfung des Verfahrens erfolgt die Endbewertung durch die Personalabteilung des Innenministeriums.
Vorbestrafte Bewerber werden grundsätzlich nicht zugelassen
Bisher erfolgt die Einstellung eines Anwärters im Rahmen eines umfangreichen Eignungsauswahlverfahrens an der Hessischen Polizeiakademie. Einerseits werden dabei die sportliche und geistige Leistungsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber geprüft. Andererseits wird bei jedem Einzelnen geprüft, ob er allgemeine Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, wie bei jedem anderen Beruf auch. Dazu gehört im Falle des Polizeistudiums bereits die individuelle Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem (POLAS). In diesem Zusammenhang unterstrich der Innenminister: „Bei der hessischen Polizei dürfen keine verurteilten Straftäter eingestellt werden. Ein POLAS-Eintrag darf aber nicht mit einer gerichtlichen Verurteilung gleichgesetzt werden. Der POLAS-Eintrag alleine ist deshalb auch weiterhin kein Ausschlussgrund, um bei der Polizei zu arbeiten.“
In POLAS werden alle Informationen zu einer Person gespeichert, die polizeilich bekannt geworden sind, so zum Beispiel auch Verdachtsmomente gegen eine Person. Rechtskräftige Verurteilungen werden aber im sogenannten Bundeszentralregister (BZR) des Bundesamts der Justiz gespeichert. Ein BZR-Eintrag führt grundsätzlich bei Bewerbern für ein Polizeistudium zum Ausschluss. Dies gilt jedoch nicht, wenn polizeiliche Erkenntnisse zu Bewerberinnen und Bewerbern vorliegen, die dem Jugendstrafrecht zuzuordnen sind. In diesen Fällen ist der Erziehungsgedanke das übergeordnete und ordnende Prinzip, welches das gesamte Jugendstrafrecht durchzieht. Jugendstraftäter sollen eine zweite gesellschaftliche Chance bekommen und nicht lebenslang unter den Folgen leiden müssen.
2.301 Polizeianwärter befinden sich zurzeit im Studium
Der Fall des 23-jährigen Polizeianwärters hatte gezeigt, dass es bei den Einzelfallprüfungen der Bewerber zu Fehlern gekommen war, denn eine Einstellung in den Polizeidienst hätte bei den bereits geltenden Kriterien nicht erfolgen dürfen. „Um derartige Fehler in der Zukunft zu vermeiden, habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts entschieden, das Einstellungsverfahren bei der HPA einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen und dieses neu zu regeln“, sagte der Innenminister.
Alle Bewerbungen mit polizeilichen Erkenntnissen wurden nochmals geprüft. Dies betrifft insgesamt 2.301 Studierende, die in den Jahrgängen September 2014 bis Februar 2017 eingestellt wurden. Eine aktuelle Auswertung des Innenministeriums hat ergeben, dass derzeit zu 23 der sich in der Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärter Einträge im Polizeiauskunftssystem POLAS vorliegen.
Zu den gespeicherten Delikten gehören zum Beispiel Verdachtsfälle für Sachbeschädigungen, Diebstahl, Betrug sowie Körperverletzung. Allerdings wurden bis auf den geschilderten Fall des 23-jährigen Anwärters (s. Hintergrund) alle Verfahren zu den derzeit noch in POLAS gespeicherten Fällen eingestellt, sodass die betroffenen Personen nicht als gerichtlich bestraft gelten. Entgegen der in der medialen Berichterstattung genannten Zahl von 22 Personen, die zurzeit geprüft würden, handelt es sich dabei nicht um bereits eingestellte Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter. Diese 22 Personen befanden sich zum Zeitpunkt des 13. Juni 2017 auf der Rangliste für den Einstellungstermin September 2017 und werden zurzeit ebenfalls noch einmal vom Innenministerium bewertet.
Hintergrund
Am 11. Juni 2017 kam es zu einer tödlichen Messerstecherei in der Wiesbadener Innenstadt. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein Polizeianwärter zumindest am Rande beteiligt gewesen sein. Darüber hinaus ergaben die Ermittlungen, dass der 23-Jährige, der sein Studium an der HPA zum Februar dieses Jahres aufgenommen hatte, unter anderem wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzungsdelikten im polizeilichen Auskunftssystem POLAS hinterlegt war. Die HPA hatte ihm daraufhin mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte und das Betreten der Liegenschaft verboten.