Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
(Lambsheim) – Verkehrsunfall mit Personenschaden
Lambsheim (ots) – Am 03.07.2017 gegen 18:40 Uhr befährt eine 80-jährige Lambsheimerin mit ihrem Opel Manta die K 2 aus Richtung Maxdorf kommend in Fahrtrichtung Lambsheim. An der Einmündung Lambsheim Süd / Maxdorfer Straße will diese nach links abbiegen. Hierbei missachtet sie die Vorfahrt eines 22-jährigen Mannes aus Birkenheide, der die K 2 aus Richtung Lambsheim kommend in Fahrtrichtung Maxdorf befährt. Im Einmündungsbereich kommt es zum Zusammenstoß, wobei die Unfallverursacherin schwer und der junge Mann leicht verletzt werden. Durch Verkehrsteilnehmer wird der entstehende Brand mittels zweier Autofeuerlöschern gelöscht. An beiden Pkw entsteht ein Sachschaden von jeweils etwa 5.000,- Euro.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
(Maxdorf) – Verkehrsunfallflucht
Maxdorf (ots) – Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigt im Zeitraum vom 02.07.2017, 16:00 Uhr, bis 03.07.2017, 17:00 Uhr, den linken Außenspiegel eines in der Maxdorfer Adam-Opel-Straße geparkten Renault Kadjar und entfernt sich unerlaubt von der Unfallstelle ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 250,- EUR zu kümmern.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Motorrad contra Wildschweinferkel
Otterstadt (ots) – 03.07.2017, 00.35 Uhr – Schwer verletzt wurde ein 57-jähriger Motorradfahrer, der auf der L 535 in Richtung Brühler Fähre unterwegs war und mit einem Wildschweinferkel kollidierte. Bei dem folgenden Sturz zog sich der BMW Fahrer schwere Gesichtsverletzungen zu. Er wurde in eine Klinik nach Ludwigshafen gebracht. An seinem Motorrad entstand ein Schaden in Höhe von 1500 Euro.
(Bobenheim-Roxheim) – Verkehrsunfallflucht
Bobenheim-Roxheim (ots) – Am 03.07.2017, in der Zeit von 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr, beschädigt im Südring von Bobenheim-Roxheim, auf dem Parkplatz eines großen Einkaufsmarktes, ein bislang unbekannter Fahrzeugführer vermutlich beim Ausparken einen Suzuki Vitara an der Heckstoßstange und entfernt sich von der Unfallstelle ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 1500,- EUR zu kümmern.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
(Die Nachrichten werden bedarfsmäßig aktualisiert – Einfach wieder Neuladen (F5) drücken – Die Red.)